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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:31:02 *
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Autor Thema: Gläubiger reagiert nicht  (Gelesen 619 mal)
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alkalie1
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« am: 15. März 2010, 11:38:06 »

Hallo,


ich weiß nicht so richtig wie ich mich verhalten soll.

Und zwar habe ich bei meinen letzten Teefonanbieter noch offene Beträge. ( ist jetzt ca 1 Jahr seit Kündigung her )
Dieser hatte mich darauf hin vor einen halben Jahr angeschrieben über ein Inkasso Unternehmen und verlangte 800,00 Euro die dazu gehörige Rechnung war ein witz und völlig aus der Luft gegriffen und unvollständig.
Darauf hin habe ich das Inkasso Unternehmen per einschreiben aufgefordert mir eine ordentliche abrechung zu schicken, da ich mir die Summe nicht erklähren kann. So kam bis vor einer Woche keine Reaktion. Vor einer woche habe ich dann wieder ein schreiben mit fetten Zinsen bekommen, da ich ja nicht auf Ihr letzten schreiben reagiert habe solle ich nun ausergerichtlich innerhalb von einer Woche zahlen.
Darauf hin habe ich angerufen, der Dame erklährt das ich bereits vor einem halben Jahr per einschreiben reagiert habe und eine ordentliche Rechnungsauftsellung haben möchte. Sie sagte mir den Versand zu und nix passierte. Heute habe ich wieder angerufen und dort wurde mir gesagt das der Telefonanbieter noch nicht reagiert hat.

Was soll ich denn jetzt tun ? Irgendwie verschaukeln die mich. Gibt es eine Verjährungsfrist oder so ? Ich habe angst das die vor gericht eine Kontopfändung erwürgen. Können die denn einfach so, ohne ausrechenden Schuldnernachweis ?
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paps
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« Antworten #1 am: 15. März 2010, 17:19:38 »

Können Sie denn wenigstens die Hauptforderung zahlen?

verjährung dürfte bei Forderungen aus dem letzten Jahr noch nicht eingetreten sein.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
alkalie1
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« Antworten #2 am: 15. März 2010, 17:33:31 »

ich weiß nicht genau wie hoch diese ist. laut meiner meinung ungefähr 200,00 euro aber was bringt das mir wenn die behaupten es sind 800 Euro, ohne das die mir erklähren bzw belegen können das es 800,00 Euro sind ?
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Inkassomitarbeiterin
weiß was
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« Antworten #3 am: 15. März 2010, 17:53:12 »

Hallo,

ich denke auch, dass noch nichts verjährt ist (3 Jahre). Ich würde nochmals beim Ink. anrufen und um eine kurze schriftliche Mitteilung bitten, dass die Forderung noch immer in Klärung ist.
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