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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:31:12 *
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Autor Thema: Gläubiger rufen mich auf Arbeit an  (Gelesen 458 mal)
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kleineso
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« am: 09. November 2011, 10:01:36 »

Hallo,

durch einen Schuldenbereinigungsplan geregelt, bediene ich die Mehrheit meiner Gläubiger. Es gibt zwei von insgesamt 13 die nicht in diesem Plan auftauchen.
Ab und an rufen entsprechende Kanzleien direkt auf Arbeit an. Ich habe keine Ahnung wie die Nummer bzw. meine Durchwahl gekommen sind. Ich kann auf Arbeit darüber nicht sprechen, denn ich sitze in einem Großraumbüro.

Gestern rief ein und die selbe Person 2 x kurz hintereinander bei mir an. Ich habe ihr beim ersten Anruf gesagt, dass ich jetzt nicht darüber sprechen kann. Die Dame war nat. hartnäckig.
Ich finde das nicht richtig. Denn damit kann mein Job gefährdet werden. Jetzt muss ich wohl mit einer Lohnpfändung rechnen. Leider kann ich nicht sagen welches Unternehmen aktuell den Titel hat, damit ich mich an die Firma wenden kann.

Was kann ich gegen diese Anrufe unternehmen?

Dank & Gruß
kleineso
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Pauli
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« Antworten #1 am: 09. November 2011, 10:06:44 »

Ich würde generell nicht auf Telefonate reagieren, bzw.
am Telefon Auskunft geben.
Wenn mich jemand angerufen hat (meist mit unterdrückter Nummer)
habe ich darum gebeten, mir schriftlich mitzuteilen, wenn Sie etwas
von mir wollen.
Könnte ja jeder am Telefon sein.
Auch wenn man Schulden hat, muß mn sich nicht alles bieten lassen.
Ein kurzer Satz: Bitte teilen Sie mir alles schriftlich mit und auflegen!
Ist kein Verbrechen nicht zuzuhören!!!
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kleineso
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« Antworten #2 am: 09. November 2011, 11:26:56 »

Danke für die Antwort.

Ich bin ja gewillt das zu klären. Aber so geht das nicht. Und dann wird mir auch noch gedroht das man sich an die Personalabteilung wendet. Mir ist dieser Schritt eh klar, aber Drohungen aussprechen - da haut doch etwas nicht hin.

Wie gesagt, ich habe einen Schuldenbereinigungsplan an den ich mich halte. Dieser Gläubiger ist aus verschiedenen Gründen nicht mit drin. Die Forderung wurde mehrfach an andere Geldeintreiber abgetreten....

Beste Grüße
kleineso
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paps
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« Antworten #3 am: 09. November 2011, 20:06:15 »

Ist der Gläubiger (SSK)generell nicht berücksichtigt oder wird das den GL vertretende Inkasso mit der Rate bedient?

Da es ein außergerichtlicher Plan ist, steht es dem GL frei, sofern er nicht am Plan teilnimmt, zu vollstrecken.

Die Anrufe auf Arbeit können Sie generell unterbinden, indem Sie dem Gläubiger schriftlich untersagen per E-Mail oder Telefon mit ihnen Kontakt aufzunehmen.
Hält er sich nicht daran, weiss ihr SB wie man weiter handeln sollte.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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