Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:31:23 *
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Autor Thema: Gläubiger schaltet auf stur  (Gelesen 1473 mal)
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Anna77
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« am: 20. Juni 2009, 21:17:28 »

 gruebel
Hallo Forenmitglieder. Gerade eben habe ich diese Seite entdeckt und möchte Euch um Rat fragen in folgender Sache fragen:
(ich halte die Angelegenheit mal ganz allgemein...)

Ein Schuldner mietete vor 20 Jahren ein Auto und gab dieses nicht rechtzeitig zurück. Daraus entstand eine Schuld in Höhe von DM 4.500,-- €. Es gab einen Vollstreckungsbescheid aus dieser Zeit.

Nun vergehen die Jahre, der Gläubiger hat sich in den letzten 10 Jahren bis 2008 nicht gemeldet. Der Schuldner bezieht mittlerweile Hartz IV. Nun taucht ein Schreiben einer Inkasso-Firma auf, das aus dieser Anglegenheit nun 6.500,-- € zurück haben möchte. Der Schuldner informiert sich im Internet und fragt den Gläubiger, ob dieser die Zinsen jährlich "tituliert" (sagt man das so...?) hat. Darauf hin kommt ein weiteres Schreiben des Gläubigers. Statt 6.500.-- € will er jetzt nur noch 3.400,-- €. Der Schuldner bittet um einige Monate Geduld, da er sich mit einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen möchte. Diese rät, den Gläubiger mit viel Post zu nerven und ihm letztlich eine einmalige Zahlung in Höhe eines Monatseinkommens (350,--) anzubieten, wenn der Gläubiger im Gegenzug auf die Restsumme verzichtet.
Einige Monate später meldet sich der Gläubiger dann wieder. Der Schuldner bittet um ein Vergleichsangebot. Daraufhin meint der Gläubiger, Schuldner solle anerkennen, dass er ihm 4.100,-- € schulde, er könne diese Summe in Raten von mtl. 30,-- € zurückzahlen.

Das sind die Fakten in Kürze. Meiner Meinung nach ist die Inkasso-Firma verärgert, weil der Schuldner sie auf die Zinsen-Sache hinwies. 4.100,-- € klingt nicht nach einem Vergleich. Darüber hinaus soll der Schuldner eine Abfindungserklärung unterzeichnen, die sich gewaschen hat. Da soll ARGE-Geld, Krankengeld, Unterhalt, etc. abgetreten werden, wenn Ratenzahlung nicht eingehalten wird. Die Ratenzahlungen würden sich allein bei dieser Summe über 12 Jahre hinziehen. Das ist doch ein glatter Witz.  mad2 Ganz abgesehen davon, dass Hartz IV  das einfach nicht zulässt.

Wer kann mir einen Rat geben, wie ich hier weiter vorgehen soll? Eine Privatinsolvenz würde bei den Schulden, die es insgesamt gibt, keinen Sinn machen. Dazu ist die Summe zu niedrig (vielleicht alles in allem 20.000.-- €, alles aus der weiten Vergangenheit. Wobei sich allerdings die Hälfte der Summe/Gläubiger schon mind. 10 Jahre nicht mehr gemeldet hat).

Ist eine solche Vorgehensweise eines Gläubigers normal und wie soll ICH dann weiter vorgehen? Soll ich, wenn ich mit einem Vergleichsversuch keinen Erfolg habe, den Gläubiger hinhalten, eventuell eine Kontopfändung in Kauf nehmen, bis nächstes Jahr im Mai das P-Konto kommt?
Ich weiß langsam nicht mehr weiter.... Weiß von Euch jemand Rat?
HILFE !!!  cry
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paps
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« Antworten #1 am: 21. Juni 2009, 10:49:13 »

Leider kenne ich ihren Schriftwechsel nicht.
Es schein mir aber, dass Sie schon zuviel getan haben. (Vergleichsangebot angefordert)
Je mehr Kontakte um so größer die Gefahr der nachträglichen Anerkennung der Schuld gegenüber dem Inkasso.

Als erstes müßte das Inkasso den rechtmäßigen Besitz der Forderung oder die Beauftragung nachweisen.
Wurde damals tatsächlich ein VB erlassen?

So wie ich das sehe, würde ich die Abtretung nicht unterschreiben und unter Hinweis auf HIV meine Zahlungsunfähigkeit, unter Verweis auf die Kostenminderungspflicht, erklären.

Besteht die Möglichkeit über Dritte ein Angebot in Höhe der damaligen 1/2- VB-Schuld /ca. 1000) zu machen?


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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Anna77
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« Antworten #2 am: 21. Juni 2009, 11:01:42 »

Hallo Paps,
ein VB aus dem Jahr 1989 besteht. - Ob die Inkasso tatsächlich rechtmäßiger Besitzer der Forderung ist, muss ich erst noch nachfragen.
1.000,-- könnten von mir für einen Vergleich aufgebracht werden.
Lg
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 21. Juni 2009, 11:34:42 »


Ich würde das Unternehmen auch noch auffordern, die rechnerische Entwicklung des Betrages mal im einzelnen ganz genau darzulegen. Wie soll man den Betrag sonst überprüfen? 4.000,00 € kommt mir sehr hoch vor.
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Anna77
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« Antworten #4 am: 21. Juni 2009, 12:10:28 »


Ich würde das Unternehmen auch noch auffordern, die rechnerische Entwicklung des Betrages mal im einzelnen ganz genau darzulegen. Wie soll man den Betrag sonst überprüfen? 4.000,00 € kommt mir sehr hoch vor.
Vielen Dank für die Infos. Berichtigen Sie mich, falls nötig, ich werde folgendermaßen vorgehen:
- Inkasso soll rechtmäßigen Besitz der Forderung oder Beauftragung nachweisen
- Inkasso soll derzeitigen Forderungsbetrag aufschlüsseln
- ich verweise nochmals auf meine ZU und die Kostenminderungspflicht der Inkasso.
Okay so? Fehlt noch was?
Lg
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. Juni 2009, 12:10:28 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #5 am: 21. Juni 2009, 18:22:17 »


Vielen Dank für die Infos. Berichtigen Sie mich, falls nötig, ich werde folgendermaßen vorgehen:
- Inkasso soll rechtmäßigen Besitz der Forderung oder Beauftragung nachweisen nennt man Abtretungserklärung
- Inkasso soll derzeitigen Forderungsbetrag aufschlüsseln Forderungsaufstellung
- ich verweise nochmals auf meine ZU und die Kostenminderungspflicht der Inkasso. eine EV innerhalb der letzten 3 Jahre würde eine Kostenminderungspflicht gerechtfertigen mehr nicht, denn auch als H4 Empfänger kannst du Geld haben.
Okay so? Fehlt noch was?
Lg
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Anna77
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« Antworten #6 am: 12. Juli 2009, 12:12:47 »

Hallo Forenmitglieder.
Ich bräuchte heute mal wieder eueren Rat - die Angelegenheit eilt!

Der Gläubiger hat sich wieder gemeldet und will, dass ich bis 15.7. eine Abtretungerklärung über die Gesamtsumme von ca. 4.200,-- € unterzeichne. Er droht mit Zwangsvollstreckung. Nun habe ich aber aufgrund der beigefügten Kostentabelle nachgerechnet und festgestellt, dass die Beträge zu meinen Ungunsten nicht stimmen. Zinsen sind falsch berechnet und Beträge aufgrund der RVO sind ebenfalls überhöht.
Nun möchte ich wie folgt vorgehen: Ich überweise dem GL einen Betrag von ca. 50,-- €, um meine Zahlungswilligkeit zu dokumentieren. Dann mache ich einen Termin bei der Schuldnerberatung, die die angegebenen Summen überprüfen soll (in der Vergangenheit sind diese um mehr als 3.300,-- € zu meinen Ungunsten abgewichen). Bis ich den Termin habe, werde ich monatlich einen Betrag an den GL überweisen, um so eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Dann möchte ich mit der Sch.-Beratung einen Vergleich aushandeln.

Frage: Ist es sinnvoll, diese Zahlungen zunächst zu leisten? Die Hauptforderung wird nicht bestritten, aber alle anderen Summen sind falsch und überhöht berechnet.

Frage: Muss ich Kosten von 130,-- für eine falsche Kostenrechnung bezahlen (Hauptforderung: 2.200,-- €)?
Frage: Ist ein einfacher Brief des GL mit 88,-- Kosten hierfür richtig berechnet?
Frage: Sind die Kosten für eine Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von 380,-- okay?
Und wenn die Kostenaufstellung hierfür wieder nicht stimmt, muss ich diese 380,-- dann trotzdem bezahlen?

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand von Euch helfen könnte, diese - für mich komplizierten - Fragen zu beantworten.
Vielen Dank für Euer Interesse![
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« Antworten #7 am: 13. Juli 2009, 20:04:05 »

Hört sich so an, als ob es sich um eines dieser Standardschreiben der Inkassos handelt. Erst mal Sicherheiten einsammeln (Abtretung würde ich nicht unterschreiben).
Und dann Kosten, die sie von ihrem Auftraggeber einziehen, rechtsgrundlos auf den Schuldner abwälzen. Dies betrifft die überhöhten und unangemessenen Kosten für Kostenrechnung, Vergleichsvertrag usw. Wenn Sie den unterschreiben, haben Sie diese Kosten meist noch zusätzlich an der Backe. Dabei besteht an sich m.E. für beides kein Anspruch.

Die titulierten Positionen im VB lassen sich kaum noch angreifen, die werden zu zahlen sein. Machen Sie – ggf. mit Hilfe der Schuldnerberatung – eine Gegenrechnung auf und unterbreiten evtl. einen eigenen Ratenzahlungsvorschlag. Lehnen Sie die Zahlung der aufgeführten zusätzlichen Gebühren kategorisch ab. Sie könnten auch versuchen, die Verhandlungen direkt mit dem Gläubiger führen, ohne das Inkasso.
Liegt denn inzwischen eine Vollmacht o.ä. vor? Vorher würde ich auch nicht zahlen.
Wenn Sie aber schon Zahlungen leisten wollen (an wen auch immer), dann geben Sie bei der Zahlung an, dass Sie ausdrücklich auf die Hauptforderung zahlen. Dadurch vermeiden Sie zunächst eine Verrechnung mit Zinsen und mögl. unberechtigten Kosten.

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