Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:31:34 *
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Autor Thema: Gläubiger stimmt Schuldenbereinigungsplan nicht zu - was kann ich tun?  (Gelesen 1639 mal)
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kleineso
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« am: 24. Oktober 2010, 14:24:39 »

Hallo,

über eine Schuldnerberatung gehe ich meine Schulden (32tsd€) an. Bis auf einen Gläubiger haben alle dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und ich könnte in 72 Monaten Schuldenfrei sein. Der Gesamtbetrag hat sich etwas auf die Hälfte reduziert.

Leider stimmt die Stadt-Kreissparkasse Leipzig vertr. d. Creditreform Leipzig dem nicht zu. Auch einem 2. Versuch mit höherer Rate und einem geringerem Vergleichswert wurde nicht zugestimmt.
Habt ihr eine Idee was man noch tun könnte? Es wäre für mich sehr ärgerlich wenn wegen diesem Gläubiger alles andere nicht klappen würde wie geplant (außergerichtlicher Schuldenvergleich) und ich ggf. doch in die private Inso gehen müsste.

Dank & Gruß, olli
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Fallera
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« Antworten #1 am: 24. Oktober 2010, 15:55:09 »

Dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan müssen alle Gläubiger zustimmen! Wenn dieser scheitert läuft es wohl oder übel wohl auf die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens heraus!

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kleineso
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« Antworten #2 am: 24. Oktober 2010, 16:58:11 »

Hi,

besten Dank für die Antwort. _Mir_ ist das ja klar, aber das müsste doch der Gläubiger auch wissen. Ist sein Risiko bei der Inso nicht, dass er dann am Ende vielleicht noch weniger bekommt?
Ich hatte mir schon überlegt dort um einen persönlichen Termin zu bitten. Mal abgesehen vom Aufwand (ich wohne 600km weit weg von Leipzig) weiß ich nicht ob das Sinn macht. Vorher mal anrufen?...

Deshalb meine Frage hier.

Dank & Gruß, olli
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« Antworten #3 am: 24. Oktober 2010, 17:39:03 »

Hallo,

Banken haben oft eine Kreditausfallversicherung welche zahlt falls du in die Inso gehen solltest oder der Kredit aus anderen Gründen nicht bedient wird. Deswegen wird sich die Bank hier quer stellen und auch das persönliche Gespräch wird nicht viel bringen.
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kleineso
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« Antworten #4 am: 24. Oktober 2010, 20:38:51 »

Hi,

es handelt sch um meinen alten Dispo. Ist denn die Forderung nicht schon an die Creditreform abgegeben?
Diese Verhalten ist total entmutigend... Klar, ich habe damals Schulden gemacht und diese möchte ich auch gerne wieder bereinigen.

Grüße, olli
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 24. Oktober 2010, 20:38:51 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 24. Oktober 2010, 21:44:34 »

Bis auf einen Gläubiger haben alle dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt

-> unterstellt Sie sind Verbraucher und streben ein Verbraucherinsolvenzverfahren an. In diesem Fall sieht die Insolvenzordnung die sog. Zustimmungsersetzung vor.

§ 309 InsO - Ersetzung der Zustimmung.

(1) Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung.

Dies gilt nicht, wenn

 1.  der Gläubiger, der Einwendungen erhoben hat, im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern nicht angemessen beteiligt wird oder
 2.  dieser Gläubiger durch den Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich wirtschaftlich schlechter gestellt wird, als er bei Durchführung des Verfahrens über die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung von Restschuldbefreiung stünde; hierbei ist im Zweifel zugrunde zu legen, daß die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt des Antrags nach Satz 1 während der gesamten Dauer des Verfahrens maßgeblich bleiben.


weitere Infos erteilt sicher Ihre Schuldnerberatung.

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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #6 am: 25. Oktober 2010, 17:30:52 »

Hi,

es handelt sch um meinen alten Dispo.

Das ist komisch. Ggf würde ich mal bei der Creditreform tel. nach den Ablehnungsgründen fragen oder Feuerwald's Rat annehmen und entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.
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