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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:35:27 *
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Autor Thema: Gläubigerbevorzugung??  (Gelesen 506 mal)
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Angestellte80
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« am: 07. Juni 2011, 12:56:05 »

Hallo zusammen

ich habe echt ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe einen großen Gläubiger, wegen dem ich in die Insolvenz gehen musste (Verfahren eröffnet am 19.01.11). Meine Hausbank hat mir letztes Jahr einen kleinen Kredit von 2000 Euro gewährt, den ich monatlich mit 100 Euro bediene. Auch habe ich meine Bank in den Insolvenzantrag angegeben, weil ich das so musste.

Jetzt hatte man mir hier im Forum letzte Woche mitgeteilt, das es Gläubigerbevorzugung wäre, wenn ich der Bank jeden Monat 100 Euro aus meinem unpfänbaren Einkommen überweise. Ich habe daraufhin meine Bank angeschrieben und eine riesen Lawine los getreten. Meine Bank wusste von der Insolvenz, aber hat ihre Forderung nicht angemeldet, weil sie auch nicht angeschrieben wurden. Es wurde also jeden Monat weiter gezahlt und ich habe mir nichts böses dabei gedacht, weil es ja von meinem unpfänbaren Einkommen ist.  rougi

Jetzt will die Bank natürlich die Forderung nachmelden, zahlen darf ich nicht weiter, und der TH wird warscheinlich die bereits gezahlten Beträge seit Eröffnung von der Bank verlangen. Darf er das? Es war ja von meinem nicht pfändbaren Einkommen. Wenn er dieses Geld nicht bekommt oder haben kann, was passiert weiter?
Meine Bank war immer nett und hat immer geholfen und ich fühle mich einfach schäbig, dass die jetzt für meine Dummheit bestraft werden, zu mal es sich hier nur um einen wirklich kleinen Kredit handelt. Mein Berater, kriegt warscheinlich jetzt einen auf den Deckel wegen mir und ich fühle mich deswegen wirklich schlecht. Es ist ja nicht seine Schuld und er hat wirklich immer alles für mich getan, wenn ich mal Probleme hatte.  respekt

Wird mir die Restschuldbefreiung versagt werden? Ich wollte nichts falsch machen und war einfach unwissend, hätte ich hier den Hinweis nicht bekommen, wäre ich nie auf die Idee gekommen mal nach zu fragen. Bitte helft mir, ich bin echt verzweifelt.  cry
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Viele Grüße

Angestellte80
Fallera
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2011, 13:08:19 »

Bundesgerichtshof
InsO §§ 87, 89
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.BGH, Urteil vom 14. 1. 2010 - IX ZR 93/ 09; LG Hagen (Lexetius.com/2010,123)

Sprich Zahlungen aus dem pfändungsfreien Vermögen an Insolvenzgläubiger führen nicht zu einer Versagung der RSB!
 
Ihre Bank ist ja so oder so Insolvenzgläubiger ob sie nun die Forderung anmeldet oder nicht.

Was Ihr TH mit der Bank bespricht, kann Ihnen im Prinzip egal sein.

Einen Grund für eine Versagung der RSB sehe ich nicht, selbst wenn Sie weiterhin die 100 EUR an die Bank zahlen würden.
« Letzte Änderung: 07. Juni 2011, 13:12:11 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Angestellte80
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« Antworten #2 am: 07. Juni 2011, 13:53:57 »

super da fallen mir zig Steine vom Herz. Habe diese Antwort sofort an meine Bank weitergeleitet  juchu
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Viele Grüße

Angestellte80
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