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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:36:13 *
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Autor Thema: Gläubigerliste: Ergebnis der Forderungsprüfung  (Gelesen 3528 mal)
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nixnutzwutz
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« am: 18. Juli 2008, 12:50:02 »

Hallo allerseits,
ich habe mal eine Frage zur Gläubigerliste.
In der Spalte "Ergebnis der Forderungsprüfung" hat mein Treuhänder meistens "festgestellt" eingetragen, manchmal aber auch "festgestellt für den Ausfall". Was bedeutet dies ("... für den Ausfall")? Wie ich festgestellt habe, handelt es sich bei diesen Gläubigern (bis auf eine Ausnahme) um solche, die durch eine Abtretungserklärung in den ersten 2 Jahren des PI-Verfahrens vorrangig "bedient" wurden. Was kann der "Ausfall" bei der Ausnahme bedeuten? Weiß das jemand?
Und wenn in der o.g. Spalte "Vom Verwalter bestritten" steht , heißt das, daß man diese Forderung "vergessen" kann?
Leider ist mein Treuhänder nur kontaktfreudig, wenn ER etwas will, ansonsten ist er kaum zu erreichen. Deshalb wär's schön, wenn hier jemand die Antworten wüßte. Ich denke, es handelt sich ja um allgemeingültige Phrasen, oder?
Besten Dank und schönes Wochenende an alle!
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paps
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« Antworten #1 am: 18. Juli 2008, 19:18:32 »

vereinfacht gesagt:
Wird der GL durch seine Sicherungsrechte nicht vollends befriedigt, hat er einen "Restforderungs"ausfall.
Die genaue Forderungshöhe kann also noch nicht beziffert werden.

Bestrittene Fordrungen durch den TH nehmen nicht an der verteilung teil.
Der GL hat die Möglichkeit seine Forderung auf dem Rechtswege feststellen zu lassen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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nixnutzwutz
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« Antworten #2 am: 21. Juli 2008, 12:05:34 »

Hallo paps,
danke für die Antwort!!

Eine Frage dazu aber noch:
Der GL, dessen Forderung bestritten wurde, hat aber doch hoffentlich nur während des Inso-Verfahrens die Möglichkeit, seine Forderung auf dem Rechtsweg feststellen zu lassen, oder danach auch noch?
Wenn ja, würde ich ja gleich wieder mit Schulden anfangen...  heulen

Vielen Dank und einen angenehmen Wochenstart allerseits!
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ThoFa
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WWW
« Antworten #3 am: 21. Juli 2008, 14:30:12 »

Hallo,

die Feststellungsklage ist - anders als bei einem Widerspruch des Schuldners - bis zum Schlusstermin zu führen.

MfG

ThoFa



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nixnutzwutz
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« Antworten #4 am: 31. Juli 2008, 12:11:01 »

Hallo,

die Feststellungsklage ist - anders als bei einem Widerspruch des Schuldners - bis zum Schlusstermin zu führen.

MfG

ThoFa






Schlusstermin = Erteilung der RSB oder Ankündigung der RSB??  dntknw
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 31. Juli 2008, 12:11:01 »



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paps
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« Antworten #5 am: 31. Juli 2008, 23:03:33 »

guckst du hier
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Paps
 
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