Moin
Ich habe hier (und damals in einem anderen Forum) schon viel mitgelesen
Vielen Dank dafür.
Nun zu mir :
Ich bin sozusagen in den letzten Zügen meine WVP (Ende in 04.11

)
In den letzten Jahren einen Job gehabt bei dem ich unter der Pfändungsgrenze war. Nun seit März 2010 arbeitslos.
Da ich 49 bin muss ich mich nicht wirklich irgendwo bewerben.
Nun möchte ich eine neue Firma gründen als GmbH UG. Das mit der GmbH und keine Einzelfirma hat mehrere Gründe.
Das AA hat grünes Licht signalisiert, Tragfähigkeit wird bescheinigt werden, dh ich bekomme vom AA Eingliederungshilfe die unter der Pfändungsgrenze liegt.
Einkommen wird die ersten 9 Monate nur die Kohle von der Agentur f. Arbeit sein, danach kann ich steuern ob, resp. was ich verdiene. dann bin ich auch schon fast fertig *freu*.
Für 2-3 Monate gebe ich dann gerne etwas ab, wenn der Verdienst dementsprechend ist.
jetzt die Frage :
Muss ich meinen TH (den hab ich noch nie gesehen) um Erlaubniss fragen, oder nur davon in Kenntniss setzen ?
Eigentlich doch nur das Letztere ??!!
danke für die Antworten
Mattias