Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:37:51 *
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Autor Thema: Grossmutter als Unterhaltspflichtige Person eintragen lassen?  (Gelesen 482 mal)
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ich_frag_mal
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« am: 02. Dezember 2008, 13:06:55 »

Hallo Hallo,
bin neue hier....
meine Fragen und Hoffnungen haben mich nun auch in eueren Forum gebracht...!!

Befinde mich seit ein paar Monaten in der WVP nach meiner INSO... und ich habe auch seit kurzem einen supi job erhalten... und kann auch mit den InsoVerwalter bzw. Treuhändler super auskommen... ich sende Ihn immer "brav" die Lohnzettel jeden Monat zu.

Meine Frage ist wann ändert sich der "FREIBETRAG" bzw. welche PERSONEN (verwandete) zählen zu den "Unterhaltspflichtigen" personen? Bin Singel und habe auch keine Kinder....!!

Beispiel: Die Grossmutter bekommt eine sehr sehr geringe Rente - seit ich wieder eine Arbeitstelle habe helfe ich Ihr Finanziell aus.... -kann ich als Engelsohn dies irgendwie geltent machen zwecks meinen freibetrag??


Wäre super nett wenn mir da jamand weiter helfen könnte - ich bitte auch um Entschuldingung wenn es schon mal eine Antwort mit einer ähnlichen Frage im Forum gibt.

Gruss
Thomas
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paps
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« Antworten #1 am: 02. Dezember 2008, 20:16:49 »

Zu erst einmal willkommen im Forum.

Da wir neben unserer berfulichen Tätigkeit heir moderieren, kommt nicht immer sofort eine Antwort.

Es ist löblich, wenn sie Ihre Großmutter unterstützen.
Nach der ZPO bleibt auf direktem Wege ber keine Möglichkeit, die Unterstützungsleistungen ihrerseits zu berücksichtigen.

Sie können aber versuchen, über einen Antrag nach §850f ZPO, zumindest einen Teil davon als Unterhaltsleistungen durch das Gericht anerkannt zu bekommen.
Die Aussichten sind aber ehr gering.
Und es ist zwingend notwendig, dass andere Verwandte 1.Grades nicht leistungsfähig sind (Dazu zählen auch Ihre Eltern)
und es werden keine ergänzenden staatlichen Hilfen gewährt.

M.E. könnte aber auch die Großmutter Grundsicherung beantragen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ich_frag_mal
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« Antworten #2 am: 03. Dezember 2008, 11:36:52 »

Vielen Dank für die Antwort.

Die Eltern selbst können der Oma bestimmt keine "Hilfe" geben.... -die Oma lebt auch im Ausland und bekommt sehr geringe Rente aus Deutschland... ich hab gedacht evtl. kann man dies dazu berechnen.. davon abgesehen ist mein Lohn eh unter den 980€ was ich als Singel pfändfrei verdienen darf...

Trotzdem DANKE nochmals....,
Gruss Thomas
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Tags: Freibetrag  Unterhaltszahlungen Grossmutter WVP 
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