Der Verkehrswert liegt glaube ich tiefer als die Belastung ????
Das ist durchaus wichtig...
Ein Th gibt die Immobilie im Inso-Verfahren zur Verwertung frei - zieht sie nicht zur Masse - wenn bei der Verwertung keine "freie Spitze" zu erwarten wäre, die dann allen Insolvenzgläubigern zukommen würde.
Der Sicherungsgläubiger ist die Bank, die mit Grundschuld im Buch steht.
Also zählt jetzt das Datum der Antragstellung oder doch erst der Eintrag???
§ 873 BGB - Erwerb durch Einigung und Eintragung
(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
Aber wie gesagt...
Eine Forumsauskunft ersetzt nicht die Rechtsberatung im Einzelfall!