Guten Abend

Sachverhalt:
Am Anfang meines Privatinsolvenzverfahrens führte mein
Arbeitgeber die fändbaren Beträge ab.
Nach längerer Krankheit und anschließender Rehamaßnahme
hatte ich aber keinen Anspruch auf Arbeitsendgeld und
erhielt Krankengeld bzw. Übergangsgeld.
Die jeweiligen Bescheide habe ich immer ordnungsgemäß
meinem Treuhänder übersendet. Zwischenzeitlich gab es
auch einen Wechsel des Treuhänders. (Durch Änderungen
in der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei)
Da meine Akte in dieser Zeit nicht bearbeitet wurde,
(und auch keine Abführung der Beträge durch mich selbst
beschlossen wurde) erfolgte nach ca. einem halben Jahr
eine Berechnung der noch offenen Beträge.
Die entsprechende Summe (ca. 4000 Euro) soll ich jetzt
in Raten auf ein entsprechendes Aderkonto überweisen.
Meine Frage:
Bis wann müssen diese offenstehenden Beträge beglichen
werden?
MfG und danke im Voraus für die Antworten.