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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:41:41 *
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Autor Thema: Grundstück freigaben durch Insolvenzverwalter ohne weitere Erklärung  (Gelesen 1873 mal)
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Huegelhopper
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« am: 05. Juli 2010, 10:10:45 »

Hallo Leute,

so allmählich verzweifle ich.
Muste 2009 Priv. Inso beantragen. Hauptgrund waren Immobilien und eine Mietnomade. Das Insolvenzverfahren wurde korrekt eröffnet und lief bis heute ordnungsgemäss.
Am WE erreichte mich Post von meinem IV (Isovenzverwalter). Er stellte lapidar fest:
ZITAT: ....teile ich ihnen mit, dass ich folgenden Grundbesitz aus der Insolvenzmasse freigebe.. Zitat ende
(es erfolgt eine Übersicht der Immobilien)

Zum Schluss noch:

Zitat: Ich weise darauf hin, das anfallende Kosten für diesen Grundbesitz bzw. Wohnungseigentum somit künftig von ihnen zu tragen sind. Zitat ende.

Es stellen sich mir etliche Fragen die ich hoffe beantwortet zu bekommen:

1. darf ich das/die Immobilien zu einem beliebigen Preis verkaufen um den Schrott loszuwerden?
2. Sind Grundbuchänderungen notwendig? Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich? Noch der IV oder ich? Wer muss die beantragen oder sind diese schon durchgeführt?
3. Wie erfahre ich, ob es sich um eine widerufliche oder unwideruflichge Massnahme handelt?
4. Muss der IV mich über weitergehende Massnahmen informieren, oder ist er (in diesen Fällen) aussen vor? Welche § liegen im Inso.recht  zu Grunde ?
5. In einer Immobilie ist Zwangsverwaltung angeordnet. Die Imobilie ist vermietet. Der Zwangsverwalter erhält die Miete. Ändert sich da was bez. muss/kann ich was tun um daran etwas zu ändern?
6. Eine Immobilie steht leer. Muss ich auch für die Kosten aufkommen, wenn ich nur knapp 1000,- Brutto habe?
7. Die Werte der Immobilien sind rel gering, was den damaligen Kaufpreis betrifft. Die Schulden bei den Banken sind höher als der Zeitwert. Sollte es zu einem Verkauf kommen und die Verkaufssumme geringer als die Schulden sein, geht der Rest in die Insovenzmasse über oder wie ist das?
8. Wenn sich duch die Massnahme des IV und meinen neuen finz. Belastungen neue Schulden ergeben, muss/darf ich dann nochmal irgendwann Privatinsolvenz anmelden?

Ich weiss, ne menge dummer Fragen doch mach ich mir ernsthaft sorgen, wie es weitergeht.
Vielleicht bekomm ich hier ein paar antworten, die mir helfen.

Gruss
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« Antworten #1 am: 05. Juli 2010, 12:24:18 »

1./2. Die Insolvenzvermerke im Grundbuch sollten nach Freigabe gelöscht werden. Dafür sorgt m.E. der IV oder das Gericht. Ggf. bei Gericht nachfragen.
Im Grundbuch gesicherte Gläubiger werden dem Verkauf zustimmen wollen. D.h. bei Angeboten dort fragen.

3. Freigabe kann i.d.R. nicht zurückgenommen werden.

4. Der IV muss die Masseverbindlichkeiten zwischen Eröffnung und Freigabe zahlen. Ab Freigabe tragen Sie wieder die Kosten.

5. Die Zwangsverwaltung bleibt weiter bestehen.

6. ja. Aber das Darlehen brauchen Sie natürlich nicht zu bedienen.

7. Die Bankschulden sind Insolvenzforderungen. Sie verringern sich durch den Verkaufserlös. Der Rest unterliegt der Restschuldbefreiung.

8. ja, Insolvenz können Sie fast ständig anmelden. Nur eine neue Restschuldbefreiung ist voraussichtlich erst in ca. 15 Jahren möglich.

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Huegelhopper
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« Antworten #2 am: 07. Juli 2010, 09:20:16 »


zu 3.: also heist i.d.R. unwiderruflich aber auch, das eine Freigabe widerufen werden kann! Welche Gründe können für einen derartigen Widerruf massgeblich sein? Wer kann widerrufen? Nur der IV oder auch ich oder andere?

Danke im Vorraus!
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 07. Juli 2010, 11:17:09 »

Der IV hat die Freigabe erklärt, nur er könnte sie unter bestimmten Umständen mögl. anfechten. Ich denke, das man das getrost vergessen kann. Ich habe noch nicht gehört, dass eine Freigabe rückgängig gemacht wurde.
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Honigzitrone
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« Antworten #4 am: 15. Juli 2010, 22:43:53 »

Hallo!
Ich hatte das selbe Problem wie Sie.
Meine Schrottimmo wurde auch aus der Masse freigegeben, das war auch ein ganz schöner Schreck!
Denn sind die Kosten der Immo sind wieder bei einem selbst.
Bei mir war auch die Zwangsverwaltung, in der Zeit der Zwangsverwaltung müssen sie allerdings nicht für die Kosten der Immo aufkommen.
Erst wenn sie wieder beendet ist.
Aber sie müssen sich in der Zeit um die Angelegenheiten die Immo kümmern, denn sie sind wieder für die Immo haftbar.
In der Regel leitet die Bank nun die Zwangsversteigerung ein, das kann aber dauern...
Sie können auch selbst einen Käufer suchen,aber die Bank muss dem Verkauf dann zustimmen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. Juli 2010, 22:43:53 »



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Tags: Freigabe; Kosten; Eigentum; Immobilie 
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