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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:42:03 *
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Autor Thema: Gültikeit vom Vollstreckungsbescheidt Prüfen  (Gelesen 365 mal)
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Hilgers-krefeld
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« am: 28. Oktober 2009, 22:35:41 »

Hallo
Ich bin eeine Alleinerziehende Mutter von 5 Kinder und habe mal eine Frage.


Ich habe einen Titel (Volstreckungsbescheidt), der Titel liegt seid 9 Jahren bei mir und habe auch seid gut 5 jahren nix mehr von dem Gläubiger gehört.

Meine Gerichtsvollzieher sagte, das der Titel eine Gültigkeit von 30Jahren hat.

Ist das nicht so, das der Gläubiger alle drei jahre einen neuen Antrag beim Amtsgericht stellen muss, damit der Titel die Gültikeit behält?

Zum dem muss der Gläubiger doch auch dafür Bezahlen oder?

Wie und wo, kann ich sowas prüfen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße Monika aus Krefeld
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lucca_m
weiß was
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« Antworten #1 am: 29. Oktober 2009, 09:59:59 »

Bei Onkel Google mit "Gültigkeit von Vollstreckungsbescheiden"

Ein Titel (Vollstreckungsbescheid) muss nicht erneuert werden. der bleibt 30 Jahre gültig
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Inkassomitarbeiterin
weiß was
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Beiträge: 629

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« Antworten #2 am: 02. November 2009, 14:33:44 »

Nur die Zinsen verjähren nach 3 Jahren wenn der Gl. keinen neuen Vollstreckungsversuch unternimmt.
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Tags: Vollstreckungsbescheide 
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