Na Danke für die Hilfe!!!
Schön das ich hier meine Diskussionsgrundlage zu Rechtsschutzversicherungen gelöscht wird, aber für ein Buchtipp und weis sonst noch was Werbung gemacht werden darf.
Das zeugt doch mal von Qualität...
Ja es zeugt tatsächlich von Qualität, auch wenn Sie es nicht so meinen.
Und wer was in einem Forum darf und kann, müssen Sie schon dem Betreiber überlassen.
Im Übrigen habe ich Ihre Frage bestmöglich beantwortet.
Sie müssen Sich bei den Anbietern erkundigen, ob der europäische Versicherungsschutz nur für gelegentlichen Auslandsaufenthalt (Reisen) gilt oder ob auch bei vorübergehender Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland, Deckung gegeben ist.
Sie können nach den ARB2010 googeln. Die meisten Anbieter haben ihre Bedingungen online.
Leistungsunterschiede gibt es kaum. Einige Direktversicherer zahlen zögerlich.