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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:43:47 *
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Autor Thema: Guthabenkonto überziehen  (Gelesen 1617 mal)
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rotesbienchen
Jungspund
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« am: 08. Mai 2008, 07:51:44 »

Moin moin,

weiss zwar nicht ob das hier überhaupt rein gehört aber wüsste nicht wen ich sonst fragen könnte. Bei Google find ich nichts wirklich aufschlussreiches.

Mein Vermieter hat aus Versehen zwei Monate Mietrückstand die schon als Forderung für die Inso angemeldet sind, vom Konto abgebucht. Die 900 € haben natürlich total mein Konto gesprengt. Somit hat mich die Bank mit mehreren hundert Euro ins Minus gelassen. Da das jetzt über den 01. Mai war, danach Wochenende, also fünf Tage lang. Hab dann dort angerufen und klar gestellt das ich nicht für die Überziehungszinsen aufkommen werde. Immerhin hab ich ja ein Guthabenkonto damit ich NICHT ins Minus kann. Es ist zwar nicht viel aber mir gehts ja auch ums Prinzip. Es reicht doch schon das ich dort beim Geld abholen behandelt werde wie Dreck da muss ich mir nicht auch noch die letzten Kröten aus der Tasche ziehen lassen. Jedenfalls hat mich die Bankerin derbe angefaucht das ich doch selbst verantwortlich sei genügend Deckung auf dem Konto zu haben und das es nicht der Fehler der Bank sei. Ich sei dafür verantwortlich täglich meine Kontoauszüge zu prüfen und zu reklamieren wenn etwas nicht stimmt. Ich hätte doch gleich anrufen können und die Lastschrift zurückgehen lassen können. Ha ha. Am Freitagabend. Das sei nicht ihr Problem. Dann hat sie aufgelegt.

Dürfen die das? Ich mein ein Guthabenkonto ist doch im Grunde wie ein Geldbeutel. Ist der leer kann ich auch keine 900 € ausgeben.

Grüße
Gabriele
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smallville
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« Antworten #1 am: 08. Mai 2008, 07:59:12 »

Hallo,

wenn es wirklich ein ausschließliches Guthabenkonto ist ( müsste irgendwo schriftlich fixiert sein) dann darf  die Bank das NICHT.

Eine Bekannte von mir hatte vor einigen Jahren mal ein reines Guthabenkonto für ihren Freund eingerichtet.

Nach einem Streit hat er dieses Konto auch abgeräumt - bis ins Minus.

Die Bank hat ihr das gleiche gesagt wie Dir, allerdings hat sie sich damals einen RA genommen und gewonnen.

War allerdings noch zu DM Zeiten und der Betrag war ca. 400 DM

Wenn man allerdings nur ein Konto ohne eingerichteten Disporahmen hat, dann "darf" die Bank.
Das nennt sich dann wohl Kulanzrahmen......

lg
small
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noch immer nicht in der WVP
MissTraut
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« Antworten #2 am: 08. Mai 2008, 15:47:52 »

Hallo,

ich würde jedenfalls auch IV darüber informieren, zumal diese Forderung auch schon zur Inso angemeldet wurde.

LG
MissTraut
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