Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:43:57 *
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Autor Thema: Gutschrift vom Insogläubiger  (Gelesen 564 mal)
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beatrix
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« am: 15. Mai 2011, 20:07:17 »

Hallo zusammen.Ich befinde mich in der WVP.Nun bekomme ich von einem insogläubiger eine Gutschrift.Meine Frage darf er diese einfach mit der Forderung verrechnen.Danke für eure Antworten.
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Der_Alte
weiß was
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« Antworten #1 am: 15. Mai 2011, 22:04:57 »

Ja, jeder Gläubiger darf zunächst auf eigene Forderungen verrechnen.
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Es grüßt der Alte
Maurice Garin
weiß was
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« Antworten #2 am: 16. Mai 2011, 11:07:46 »

Hallo zusammen.Ich befinde mich in der WVP.Nun bekomme ich von einem insogläubiger eine Gutschrift.Meine Frage darf er diese einfach mit der Forderung verrechnen.Danke für eure Antworten.

Ich fürchte, Sie können die Frage noch in vielen Foren und noch so oft stellen. An der Rechtslage wird sich nichts ändern: Der Gläubiger kann in der Wohlverhaltensphase mit seinen alten Insolvenzforderungen gegen Ihre Ansprüche aufrechnen. Da hilft alles nix.
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paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 16. Mai 2011, 20:37:43 »

21.12.2006,  IX ZR 7/06   
Die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 95 Abs. 1 InsO werden durch § 110 Abs. 3 InsO nicht beschränkt.

21.07.2005 AZ IX ZR 115/04 und
BFH vom 30. September 2008 Az.: VII R 18/08
das Finanzamt kann in der WVP,wie jeder andere Gläubieger auch, mit eigenen Forderungen aufrechnen
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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