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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:31:49 *
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Autor Thema: HILFE - Fristlose Kündigung der Wohnung in der Insolvenz  (Gelesen 1074 mal)
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smallville
weiß was
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« am: 27. Oktober 2007, 01:00:29 »

Hallo,

ich brauche dringend Rat und Hilfe.
Wie Ihr ja wisst  war ich im Jahr 2005 längere Zeit aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig und konnte insgesamt 4 Monatsmieten nicht bezahlen.
Meine Vermieterin war hierüber in Kenntnis und sagte ich solle mir keine Sorgen machen und ihr in Raten die Forderung zurückzahlen wenn ich kann.

Zeitweilig war es mir dann auch möglich Raten zu zahlen, da ich aber auch anderweitige Schulden durch Krankheit hatte, konnte ich die Raten langfristig nicht mehr zahlen, andere Raten auch nicht und ich habe dann Anfang diesen Jahres Insolvenz eröffnet.

Meine Vermieterin hatte sich nie mehr gemeldet. Miete geht seit Oktober 2005 auch in voller Höhe regelmäßig bei ihr ein.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenz gemeldet hat.

Heute erhielt ich nun die fristlose Kündigung der Wohnung durch ihren Anwalt. Hat sich also was mit verständnisvoller Vermieterin  cry
Ich soll die Wohnung bis zum 07.11 geräumt haben ansonsten würde Räumungsklage anberaumt werden und ich hätte die Kosten zu tragen.

Im nächsten Absatz wird mir außerdem vorsorglich nochmals zum 31.01.08 gekündigt.
Ein Widerspruch wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit wird nicht anerkannt.

Da ich allein erziehend bin und außerdem im laufenden Insolvenzverfahren kann ich mir weder eine Wohnung leisten (Kaution !!! ggf. Makler+Umzug) noch einen Rechtsanwalt.

Kann mir hier vielleicht jemand sagen ob das was mir hier passiert rechtens ist?
Und falls nicht, gibt es irgendeinen Paragraphen welchen ich in meinem Antwortschreiben nennen kann?

Hat die Vermieterin denn die offenen Forderungen nicht irgendwo „akzeptiert“ bzw. geduldet? Und ist es daraus resultierend JETZT nicht zu spät mir HEUTE im Jahr 2007 zu kündigen aufgrund von offenen Forderungen aus 2005 die obendrein noch in der Insotabelle sind? Ich betone nochmal:  Meinen laufenden Mietzahlungen komme ich seit Oktober 2005 pünktlich  und regelmässig nach.

Greift hier §112 InsO ?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe
verzweifelte Grüsse
smallville
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2007, 04:44:02 von smallville » Gespeichert

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noch immer nicht in der WVP
Feuerwald
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Danke
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« Antworten #1 am: 27. Oktober 2007, 01:24:00 »







"von offenen Forderungen aus 2005 die obendrein noch in der Insotabelle sind? "

112 InsO, ich würde zunächst Ruhe bewahren un der Kündigung nachweislich widersprechen, mit Hinweis auf § 112 InsO, falls der Mietrückstand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestand und es sich um eine Insolvenzforderung handelt. Und da sich ein Jurist damit beschäftigt, oh Wunder, ein Herrgott ganz persönlich und  falls dieser Herrgott nicht einsichtig ist, hilft nur gleiches Niveau annehmen und auch einen solchen Juristen einschalten.  Das war schon bei den alten Griechen so. jeder brauchte einen vom Olymp. Wir haben uns halt nicht weiter entwickelt, wir sind noch primitiv.
 






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smallville
weiß was
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« Antworten #2 am: 27. Oktober 2007, 01:36:42 »

Danke Feuerwald. *freu*
Das beruhigt mich ungemein.

Ja, die offenen Forderungen stammen definitiv aus 2005.

Es ist auch richtig, dass ich auf "Druck-" der Vermieterin zeitweise Raten gezahlt habe und diese Vereinbarung dann wie so viele nicht mehr einhalten konnte.
Ich habe aber immer geschrieben, mich erklärt usw.

Dann war Ruhe.

Forderungsanmeldung für die Gläubiger war 13.08 letzter Termin, aber bis zum Schlusstermin kann sie ja noch.
Allerdings stand sie in der Liste die ich bekam nicht mit drin.

Tja, das mit Herrgott gegen Herrgott geht leider nicht, da mir die Zahlung für meinen Herrgott fehlt.
Unentgeltlich arbeiten die ja leider noch nicht.

Ich hoffe mit dem Brief den ich schrieb ist erstmal Ruhe *seufz*
Allerdings schwebt noch eine offene NK Forderung von knapp 700 Euro über mir.

Hier bat ich am 30.08,07 um Übersendung der Originalbelege und Erhalten habe ich sie am 16.10.
Jetzt am 30.10 habe ich erstmal einen Termin beim Mieterbund.

Ich hoffe dass der RA dann nicht diese offene Forderung als Kündigungsgrund benutzen will.

Geht eine Baustelle zu - geht die nächste auf

LG
Smallville
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