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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:34:04 *
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Hoppe
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« am: 27. Dezember 2007, 20:43:44 »

Hallo,
Hatte schon mal hier um Rat gefragt und hilfe bekommen.
Also folgendes, möchte ja die Privatinsolvenz vermeiden und zahle ja schon viele Jahre an meine Gläubiger
50Euro pro Monat.
Da ich das ab nächstes Jahr nicht mehr kann (mein Mann geht in Rente) habe ich angefangen die
Gläubiger anzuschreiben um Erlass der Restschuld zu bekommen oder auf einen Vergleich einzugehen.

Jetzt die erste Anwort:
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher von ihnen geleistete Zahlungen gemäß
rückseitiger Forderungsaufstellung.

Wir bitten nunmehr - sofern nicht bereits von Ihnen veranlaßt - bis zum 03.01.2008 eine weitere Rate
anzuweisen.

Nach fruchtlosem Ablauf der vorbezeichneten Frist, sehen wir uns aufgrund des uns vorliegenden Vollstreckungsbeids gezwungen, die Zwangsvollstreckung einzuleiten bzw. fortzusetzen.


SO UND WAS HEISST DAS JETZT?? Restschuld sind nur noch: 321,33Euro cheesy von 3071,33
Die 50 Euro bezahle ich ja natürlich noch weiter solange das nicht geklärt ist.
Ich verstehe das so das wenn ich nicht weiter zahle sie die Vollstreckung einleiten, von Erlass oder
Vergleich kein Wort... oder deutet ich das falsch.
Wäre für schnelle Antworten dankbar. Werde zwar morgen dort mal anrufen, aber vielleicht kann
ich einen kleinen Vorteil mit Wissen haben.
Vielen Dank,
Schönen Abend.
Hoppe
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shadow
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« Antworten #1 am: 27. Dezember 2007, 20:48:54 »

Du hast das schon richtig gedeutet: Wenn Du nicht zahlst setzen sie die Vollstreckung fort bzw. leiten diese ein.

Deine Frage nach Vergleich oder Erlaß haben sie wohl ignoriert. Ruf dort an und versuche den Vorschlag nochmal telefonisch anzubringen. Vielleicht bekommst Du dann eine Antwort!


Liebe Grüße Shadow
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