Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:42:02 *
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Autor Thema: Hallo erstmal, brauche ich ein eigenes Konto und wie fange ich an?  (Gelesen 935 mal)
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Terijaki
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« am: 05. Januar 2010, 02:57:17 »

Hallo, erstmal, schön dass es so ein Forum gibt und ich hoffe ich bin in der richtigen Abteilung.
Zu meiner Person, ich bin LKW Fahrer und bin nur wenig zuhause bei meiner geringverdienenden Ehefrau. Ich habe jetzt 2 mal die EV abgegeben und denke über eine Insolvenz nach.

Nun hätte ich mal ein paar Fragen:
Ich lebe mit meiner geringverdienenden Ehefrau in einer gemeinsamen Mietwohnung. Das Leben kann meine Frau mit dem eigenverdienten Geld nicht bestreiten. Ich denke, dass ich Ihr Unterhaltspflichtig bin, ist das so richtig?
Zählen die Reisekosten (Spesen, Verpflegungsmehraufwand) zum pfändbaren Einkommen?
Macht es Sinn, wenn man nicht oft vor Ort ist, z.B. einen Anwalt mit der Insolvenz zu betrauen oder kann man das auch selbst machen?
Die Schulden entstanden aus einer Selbstständigen Tätigkeit, die aber bereits Jahre zurückliegt. Was für ein Verfahren käme in Frage?
Derzeit habe ich zusammen mit meiner Frau ein Konto, welches auf Ihren Namen läuft. Muß oder sollte ich mir ein eigenes Konto besorgen?

Ich habe die ganze Zeit den Kopf in den Sand gesteckt, möchte mich aber jetzt um die Lösung meiner Probleme kümmern.... Grüße und Danke im Vorraus
Terijaki
Gespeichert

Auch wenn ich wandere im finsteren Tal,
fürchte ich kein Unglück,
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und außerdem bin ich die fieseste Mistsau im ganzen Tal.
paps
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2010, 23:01:03 »

 Welcome
Ihre Frau zählt, bis zu einer gegenteiligen Auffassung des Gerichts als unterhaltsberechtigt.

Spesen und Verpflegungsmehraufwand sind nicht pfändbar, wenn diese real entstehen/entstanden sind.

Ein eigenes Konto macht sehr viel Sinn.
Suchen Sie einfach mal unter dem Begriff Konto und sie werden sehen warum.

Welches Verfahren zutrifft, kann man so nicht sagen.
Sind es jetzt mehr als 19 Gläubiger wäre es Regelinsolvenz. 

Warum einen Anwalt?
Da Sie jetzt abhängig beschäftigt sind, sollte es eine SB auch erledigen können.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Terijaki
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« Antworten #2 am: 06. Januar 2010, 02:11:50 »

Danke für die Antwort, ich werde mir die Threads Konto mal durchlesen.
Ich dachte bisher, dass ich, wenn ich das Konto meiner Frau mitnutze, einer Kontopfändung entgehe, da es ja auf Ihren Namen läuft. Bisher hatte ich diesbezüglich auch noch keine Schwierigkeiten.
Gläubiger habe ich 15.
Mein Gehalt bewegt sich unterhalb des Pfändbaren.
Bisher habe ich Ruhe vor meinen Gläubigern, da nach der 2. EV langsam angekommen ist, das nichts zu holen ist.
Die Titel bestehen und daher möchte ich einen Strich ziehen um wieder mal ins normale Leben zurück zu kehren.
Nachdem ich beruflich bedingt nur ca. 2 mal im Monat am WE zu Hause bin, dachte ich, daß es mit dem Anwalt vielleicht besser, bzw. schneller/einfacher ginge, mit der Insolvenz.
Was mich auch noch brennend interessieren würde, kann der IV oder TH verlangen, dass ich mir einen besser bezahlten Job suche?
Wie sieht es mit den Kosten durch den Insolvenzantrag aus? Im Moment bin ich natürlich ziemlich blank. Was kostet so etwas ungefähr über den Daumen gepeilt?
Die Schulden gesamt belaufen sich auf ca. 45.000,00 €.

Für eine Antwort bedanke ich mich schon mal,
Grüße
Terijaki
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« Antworten #3 am: 09. Januar 2010, 10:05:50 »

Danke für die Antwort, ich werde mir die Threads Konto mal durchlesen.
Ich dachte bisher, dass ich, wenn ich das Konto meiner Frau mitnutze, einer Kontopfändung entgehe, da es ja auf Ihren Namen läuft. Bisher hatte ich diesbezüglich auch noch keine Schwierigkeiten.

Auf welches Konto geht denn Ihr Lohn ein, dieses Konto haben Sie doch sicher bei der EV angegeben, wenn nicht kann das böse enden!
Am besten Sie besorgen sich vor Eröffnung der PI ein eigenes Konto, dieses geben Sie bekannt, nach Eröffnung der PI wird dieses Konto dann von der Bank bzw. dem TH erst mal gesperrt. Bis zur Freigabe können Sie dann Ihre Zahlungsverprflichtugen (Miete, Versicherungen, Lebensmittel, usw.) über das Konto Ihrer Frau abwickeln und vermeiden so ein Finanzloch.

Gläubiger habe ich 15.

Dann sollte Verbraucherinsolvenz der richtige Weg sein.

Nachdem ich beruflich bedingt nur ca. 2 mal im Monat am WE zu Hause bin, dachte ich, daß es mit dem Anwalt vielleicht besser, bzw. schneller/einfacher ginge, mit der Insolvenz.

Es gibt zwei Wege, Anwalt oder Schuldenberatung. Der Anwalt hat den Vorteil, dass man in der Regel keine Wartezeit hat und das ganze meist auch online abgewickelt werden kann. Nachteil beim Anwalt sind die Kosten - bei 15 Gläubigern, dürfen Sie mit ca. 700 Euro Anwaltskosten rechnen. Die Schuldenberatung ist zwar kostenlos, die Wartezeiten (je nach Region) aber extrem lang (bis zu einem Jahr). Die Gerichtskosten werden in der Regel gestundet.

Was mich auch noch brennend interessieren würde, kann der IV oder TH verlangen, dass ich mir einen besser bezahlten Job suche?

Über dieses Thema wurde hier schon einigemale heftig diskutiert. Das Gesetz verlangt: eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben, bzw. wenn Sie erwerbslos sind, sich um eine solche bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen.
Leider ist angemessen und zumutbar nicht genauer definiert. Wenn Sie schon länger als LKW Fahrer arbeiten, können Sie davon ausgehen, dass man nicht verlangt, einen anderen Job anzunehmen, ausser Sie haben z.B. einen Abschluß als Diplomingenieur mit guten Chancen am Arbeitsmarkt.
Gespeichert
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