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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:46:21 *
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Autor Thema: Handyvertrag  (Gelesen 618 mal)
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Robert85
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« am: 05. August 2011, 22:14:27 »

Hallo zusammen,
Meine Frage: Ich habe vor 4 Jahren ein Handyvertrag abgeschlossen. Vor 3 Jahren konnte ich nicht mehr zahlen und kam in bedrängniss. Habe Zahlungsaufforderungen bekommen, konnte Sie jedoch nicht bezahlen. Habe viele Inkassobriefe bekommen, aber nie drauf reagiert. Jetzt hatte ich 3 Jahre ruhe und nun bekam ich wieder Post. Es sind 3 Jahre vergangen und ich habe irgendwo mal gelesen, dass die Schulden somit verjährt sind. Stimmt das und kann ich mich darauf berufen?
Es ist nicht so, dass ich mich von der Schuld drücken möchte, aber aus dem damals "geringen" Betrag, ist eine immense Summe geworden.
Lieben Gruß
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 06. August 2011, 08:56:36 »

Eine Verjährung wird immer auf das Ende des Jahres gerechnet, in  dem die Forderung entstanden ist.
Aktuell wären Forderungen aus dem Jahr 2007 verjährt, sofern nicht hemmende Umstände eingetreten sind.

Eine Forderung aus 2008 kann noch nicht verjährt sein.
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Es grüßt der Alte
Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #2 am: 06. August 2011, 12:04:14 »

Waren unter den vielen Inkassoschreiben vielleicht auch auch Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid?? Wenn ja verjährt die Forderung nach 30 Jahren.

Liste doch mal auf was das Ink. von dir haben möchte mit gerundeten Beträgen.
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Robert85
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« Antworten #3 am: 06. August 2011, 15:32:49 »

Danke für die antworten. Das stand in der email:

* Hauptforderung und Mahnspesen des Gläubigers : 402,04 EUR
* Zinsen gemäß §§ 280, 286 BGB : 23,20 EUR
* Inkassovergütung gemäß §§ 280, 286 BGB : 67,50 EUR
* Auslagen gemäß §§ 280, 286 BGB : 15,00 EUR
* Kontoführungskosten : 0,00 EUR
* abzgl. geleistete Zahlungen : 0,00 EUR
------------------
Zu zahlender Betrag : 507,74 EUR
==================

andere frage, es kam über email. ist das gültig?
gruß
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Der_Alte
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« Antworten #4 am: 06. August 2011, 16:02:43 »

Inkassogebühren und Auslagen würde ich regelmäßig bestreiten, es gibt kaum ein Gericht, dass diese Kosten nicht mindestens zum überwiegenden Teil als unzulässig ablehnt.

Ansonst würde ich zusehen, dass sich die Kosten nicht noch weiter erhöhen, denn irgendwann kommt jemand vielleicht noch auf die Idee, das gerichtlich geltend zu machen. Und dann werden daraus schnell mal 1000 €.

Ratenzahlung über die Hauptforderung und aufgelaufenen Zinsen anbieten. Zusätzlich sind Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz (0,12 %) festzulegen.
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Es grüßt der Alte
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. August 2011, 16:02:43 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #5 am: 06. August 2011, 20:57:41 »

sieht nach nicht tituliert aus. Somit sind alle Kosten verhandelbar,  wobei ich ungeachtet meines Berufes sagen muss, horrende Gebühren sehen anders aus.
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