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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:47:08 *
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Autor Thema: Handyvertrag wärend der wvp  (Gelesen 510 mal)
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Emma
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« am: 27. Januar 2011, 06:26:53 »

hallo zusammen, allen hier im forum noch ein verspätetes gesundes neues jahr! ich habe da mal eine frage für die runde. darf bzw. kann ich in der wohlverhaltensperiode ein handy vertrag abschliesen oder ist da meine restschuldbefreiung gefährdet?? grund für diese frage ist folgender: mein festnetz und internet vetrag läuft nächsten monat aus, hab nun bei dem anbieter den vertrag verlängert und sogar einen höheren tarif gewählt, es wurde eine boinitätäsprüfung druchgeführt und es gab keinerlei probleme dabei. wie kann das sein?
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Fallera
Moderator
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Beiträge: 1542

Danke
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« Antworten #1 am: 27. Januar 2011, 08:15:37 »

Natürlich dürfen sie den Vertrag abschließen!
Ihre RSB gefährden Sie dadurch in keinster Weise!

Tja, die Bonitätsermittlungen sind oftmals ein großes Fragezeichen und welche Kriterien die einzelnen Unternehmen zu Rate ziehen sind oft sehr Unterschiedlich!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
tomwr
weiß was
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Danke
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« Antworten #2 am: 28. Januar 2011, 21:49:52 »

mein festnetz und internet vetrag läuft nächsten monat aus, hab nun bei dem anbieter den vertrag verlängert und sogar einen höheren tarif gewählt, es wurde eine boinitätäsprüfung druchgeführt und es gab keinerlei probleme dabei. wie kann das sein?

Es ist äußerst ungewöhnlich dass bei bestehenden Kunden Bonitätsprüfungen erfolgen, insbesondere wenn das Zahlungsverhalten korrekt ist. Bonitätsprüfungen macht man eher bei Neukunden oder wenn ein besonderes Risiko abzudecken ist. Schließlich kosten Bonitätsprüfungen auch Geld. Eine Bonitätsprüfung kann auch intern erfolgen, also das Zahlungsverhalten des Kunden in der Vergangenheit im eigenen Unternehmen analysiert wurde.
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