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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:47:59 *
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Autor Thema: Hartz4 und Privatinsolvenz?  (Gelesen 267 mal)
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Deloona79
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« am: 10. Juni 2011, 10:50:57 »

Bin jetzt grad in einem anderen Thread über etwas gestolpert,was mich grad etwas stutzig macht. Hab schon versucht bei meiner SB von der Schuldnerberatung anzurufen,aber sie ist heute leider nicht im Büro. Ich möchte ja den Weg der Privatinsolvenz einschlagen und lebe momentan mit meinen 3 Kids von meinem 400€-Job, aufstockendem H4,UVG und Kindergeld und damit weit unter der Pfändungsgrenze. Jetzt hab ich grad in dem besagten anderen Thread gelesen,dass der Treuhänder des Threaderöffners von ihm verlangt, Summe xy von seinem unpfändbarem Einkommen abzutreten,weil er nur Teilzeit und nicht Vollzeit arbeitet. Ist das Standard? Das man sich intensiv um eine Vollzeitstelle kümmern soll,ist mir ja klar und verständlich,aber kann der Treuhänder tatsächlich verlangen das ich monatlich von meinem unpfändbarem Gehalt Beträge für die Gläubiger zahle,solange ich eben noch keinen Vollzeit-Job gefunden habe?
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horst69
weiß was
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« Antworten #1 am: 10. Juni 2011, 11:11:05 »

Hallo !

Nein, das darf er nicht !

Sie haben aber in der WVP die Obliegenheit sich um Arbeit zu bemühen.

Im eigentlichen Insolvenzverfahren kann Sie keiner zwingen !
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #2 am: 10. Juni 2011, 11:33:56 »

Jetzt hab ich grad in dem besagten anderen Thread gelesen,dass der Treuhänder des Threaderöffners von ihm verlangt, Summe xy von seinem unpfändbarem Einkommen abzutreten,weil er nur Teilzeit und nicht Vollzeit arbeitet. Ist das Standard?

-> Nein. Es gibt keine Rechtsgrundlage die den Schuldner zwingt, einen solchen Betrag an den TH zu entrichten.


Das man sich intensiv um eine Vollzeitstelle kümmern soll,ist mir ja klar und verständlich,aber kann der Treuhänder tatsächlich verlangen das ich monatlich von meinem unpfändbarem Gehalt Beträge für die Gläubiger zahle,solange ich eben noch keinen Vollzeit-Job gefunden habe?

-> Nein, das kann der TH natürlich nicht! Und Sie mit drei Kindern dürften ohnehin keine Obliegenheit haben, vollzeit zu arbeiten. 
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Deloona79
Jungspund
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« Antworten #3 am: 10. Juni 2011, 14:16:18 »

Danke für Eure -wie immer  thumbup- schnellen und helfenden Antworten!!!
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