@BlueVision:
Das kennen wir doch aus deinem tread zur Genüge.

Das ist aber hier nicht Gegenstand der Frage, sondern ob der TH Anfragen an staatliche Stellen macht.
Wenn ja, was bei Verschweigen des Nebenjobs für Konsequenzen zu erwarten wären.
Grundsätzlich wenige, da auch bei Zusammenrechnung beider Einkommen kein pfändbarer Betrag entseht und durch das "vergessene Melden" keine Beeinträchtigung entsteht.
Möglich wäre noch darüber nachzudenken, was mit der Informations- und Mitwirkungspflicht ist.
Hier könnte ein Ansatzpunkt sein, da Einkommen, dass von der Abtretungserklärung erfasst ist, verschwiegen wurde.
Nun zurück zu deinem Problem.
Wenn der TH erst im Schlußbericht feststellt, dass ihm die bisherige H4-Tätigkeit und ggf. der Nebenjob als Bemühen nicht ausreicht, bliebe ja immernoch der Rechtsweg.
Das muß eben nicht immer, wie bei dir, negativ ausgehen.
Ich bleibe trotzdem bei meiner Überzeugung, dass ein fiktiver Verweis auf einen möglichen Job irgendwo in der Pampa,ohne konkreten Nachweis ob dieser bei den individuelen Umständen auch hätte vermittelt und angenommen werden können,nicht als Beweis für die Beeinträchtigung der Gläubiger ausreicht.
So könnte jeder TH kommen und feststellen, dass in Abu Dhabi bei den gegenwärtigen Größenwahnobjekten ein Bauhelfer umgerechnet 30.000,- € p.A. verdienen kann.
