Bedeutet wohl die Kündigung, wa ?

Warum sollte er kündigen, wenn die Miete weiterhin bezahlt wird ?
Im Übrigen gibt es im Insolvenzrecht einen Kündigungsschutz für privaten Mietraum.
§ 109 Schuldner als Mieter oder Pächter
(1) Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Kündigt der Verwalter nach Satz 1 oder gibt er die Erklärung nach Satz 2 ab, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder wegen der Folgen der Erklärung als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.
Also wenn der Verwalter nicht in den Vertrag eintritt, bedeutet das soviel wie eine Freigabe des Rechtsverhältnisses, d.h. es besteht fort. Kündigen kann der Vermieter in aller Regel nur bei dauerhaftem Zahlungsverzug. Der Eintritt der Insolvenz ist kein Kündigungsgrund für den Vermieter.