..ist von dem jeweiligen Arbeitgeber abhängig..
Im Bewerbungsgespräch entsprechend gestellte Fragen müssen natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden.
In bestimmten "sensiblen" Branchen (Vermögensberatung, Geldtransportunternehmen, Banken u.ä.) kann ein laufendes Inso-Verfahren natürlich zur Kündigung (in der Probezeit) bzw.zur Nichtanstellung führen.
Die meisten Arbeitgeber (AG) allerdings sehen, bei der richtigen Darstellung Ihrerseits, keine Hemmnisse durch ein Verfahren.
Es soll sogar AG geben, die Insolaner bevorzugt einstellen..

Immmerhin haben diese die ansonsten allerorten bestehenden Kreditverpflichtungen und andere "Gehaltsfresser" hinter sich gelassen - und ihre Vermögensverhältnisse in Ordnung gebracht.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten AG inzwischen ziemlich cool mit Offenbarungen dieser Art umgehen.
In bestimmten Fällen kann der TH auf die Offenlegung der Abtretungserklärung, jedenfalls für die Dauer einer Probezeit, verzichten und die ggf. pfändbaren Anteile direkt von ihnen einfordern..
Meistens aber sollte sich Offenheit bewähren!