Rate an Bank darf ich nicht zahlen - sagt TH - sonst Gläubigerbevorzugung.
Wenn die Rate an die Bank aus unpfändbarem Einkommen bezahlt wird, ist das zumindest im Insolvenzverfahren keine Gläubigerbevorzugung und absolut legal.
Es ist ohnehin eigentlich nicht die Gläubigerbevorzugung sanktioniert, sondern vielmehr die Gläubigerbenachteiligung. Und die findet immer dann nicht statt, wenn jeder Gläubiger vom Pfändbaren erhält, was ihm zusteht. Was der Insolaner aus seinem Unpfändbaren wem auch immer überlässt, ist in sein Belieben gestellt.
Eine eindeutige Rechtsprechung des BGH für die WVP existiert dagegen m.W. noch nicht. Deswegen argumentieren manche, dass Zahlungen an Gläubiger aus dem Unpfändbaren in der WVP nicht erlaubt seien. Die Mehrheit der Juristen sieht es aber wohl für die WVP genauso wie für das Verfahren.
Die Frage wäre allerdings, was für einen Sinn es machen sollte, ein Haus weiter zu finanzieren, das doch vermutlich ohnehin für die Masse oder von der Bank verwertet werden wird?
Jede Rate, die ihr jetzt noch ins Haus steckt, dürfte rausgeschmissenes Geld sein. Wenn ihr tatsächlich noch Geld übrig habt, dann bildet Rücklagen für Umzug und Kautionen. Aber natürlich nicht auf dem Konto! Dafür gibt es die sog. Keksdose.
FG Achdujeh