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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:53:56 *
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Autor Thema: Haus  (Gelesen 344 mal)
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luna2005
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« am: 24. Januar 2011, 16:39:25 »

Hallo

sind in Privatinsolvenz und momentan läuft es soweit regelrecht.
Nun hab ich ein Problem.

Unser finanziertes Haus wurde bisher noch nicht freigegeben.Monatliche Nutzungsentschädigung an TH erfolgt seit Januar.
Rate an Bank darf ich nicht zahlen - sagt TH - sonst Gläubigerbevorzugung.

Nun meint die Bank wenn wir nicht zahlen kündigen sie den Darlehnsvertrag. Die Bank steht mit voller Summe als Ausfall in der Tabelle.

Die Bank meint wir sollen mit ihrer Hilfe das Haus verkaufen - ich kann mir nur nicht vorstellen das es jemand nehmen will.Den Makler würde die Bank bezahlen.

Wenn wir dem nicht zustimmen wird die ZV eingeleitet mit allem drum und dran. Bank meint Verkauf sei für uns besser da ein sauberer Abschluss.

Soweit so gut.Ich verstehe immernoch nicht wo dann die restsummen bleiben.Führt ein freihändiger Verkauf mit Makler von Bank nicht zum Erfolg bleib ich doch auf den Kosten sitzen . Oder ?
Wie oft kann ein Haus ZV Versteigert werden ?

Bin mal wieder etwas ratlos.

Danke für eure Hilfe

Was wäre denn besser aus eurer Sicht.
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« Antworten #1 am: 25. Januar 2011, 19:09:45 »

Mich wundert, dass die Bank das Darlehen nicht längst gekündigt hat.
Normalerweise ist der Verkaufserlös bei einem freihändigen Verkauf höher als bei einer ZV. Das wird wohl der Grund für den Vorschlag der Bank sein. Wenn Sie dem zustimmen, achten Sie darauf, dass Sie keine Kosten übernehmen müssen, wie Makler etc.
Sonst soll die Bank doch die ZV einleiten. Für die Kosten der ZV muss die Bank aufkommen. Sie werden aus dem Versteigerungserlös getragen. Ein Restdarlehen bleibt als Insolvenzforderung in der Tabelle, dafür gibt es die Restschuldbefreiung.

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luna2005
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« Antworten #2 am: 26. Januar 2011, 19:05:48 »

Danke für die Antwort. Hab mich hier im Forum ja schon kreuz und quer gelesen. Jeder Fall liegt sicher anders.
Die Bank hatte bisher keinen Grund zu kündigen. Die Raten hatten wir bis zur Insoeröffnung gezahlt und nochzweimal bis zum TH Termin aus unpfändbaren Einkommen.

Der TH war nicht besonders erbaut darüber, fand mein Ansinnen die Rate gedanklich wie Miete zubehandeln. löblich, doch im Endeffekt hat er mir nahegelegt dies bis zur eventuellen Freigabe nicht mehr zu tun.
Tja und die Bank stellt sich nun quer, will kündigen statt abwarten um dann weiter die Raten zu kassieren.

Seltsamen gebaren.

LG
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Achdujeh


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« Antworten #3 am: 26. Januar 2011, 20:29:41 »

Rate an Bank darf ich nicht zahlen - sagt TH - sonst Gläubigerbevorzugung.
Wenn die Rate an die Bank aus unpfändbarem Einkommen bezahlt wird, ist das zumindest im Insolvenzverfahren keine Gläubigerbevorzugung und absolut legal.

Es ist ohnehin eigentlich nicht die Gläubigerbevorzugung sanktioniert, sondern vielmehr die Gläubigerbenachteiligung. Und die findet immer dann nicht statt, wenn jeder Gläubiger vom Pfändbaren erhält, was ihm zusteht. Was der Insolaner aus seinem Unpfändbaren wem auch immer überlässt, ist in sein Belieben gestellt.

Eine eindeutige Rechtsprechung des BGH für die WVP existiert dagegen m.W. noch nicht. Deswegen argumentieren manche, dass Zahlungen an Gläubiger aus dem Unpfändbaren in der WVP nicht erlaubt seien. Die Mehrheit der Juristen sieht es aber wohl für die WVP genauso wie für das Verfahren.

Die Frage wäre allerdings, was für einen Sinn es machen sollte, ein Haus weiter zu finanzieren, das doch vermutlich ohnehin für die Masse oder von der Bank verwertet werden wird?

Jede Rate, die ihr jetzt noch ins Haus steckt, dürfte rausgeschmissenes Geld sein. Wenn ihr tatsächlich noch Geld übrig habt, dann bildet Rücklagen für Umzug und Kautionen. Aber natürlich nicht auf dem Konto! Dafür gibt es die sog. Keksdose.

FG Achdujeh
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paps
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« Antworten #4 am: 27. Januar 2011, 17:52:39 »

Es macht aber keinen Sinn, die Raten in irgend einer Art weiter zu finanzieren, da das Haus so oder so zum Verkauf steht.
Nicht fällige Forderungen sind mit Eröffnung fällig. Der Restkreditbetrag ist also eigentlich schon insgesamt fällig.
Ich glaube, die Bank will sich ein wenig schadloser halten, indem Sie weiter raten zahlen.

Trennen Sie sich gedanklich vom Haus.
Dann fällt es leichter.Ich weiss worüber ich schreibe, haben selber gute 90.000 in den Sand gesetzt. whistle

Im übrigen wird die Bank ob nun freihändig oder per ZV verkauft wird, den Rest zur Tabelle melden.
Die Restforderung sind also normale Insolvenzforderungen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 27. Januar 2011, 17:52:39 »



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