Kinder dürfen nur Geschäfte abschließen, die sie ausschließlich begünstigen. Da für ein Haus z.B. Grundsteuern anfallen, denke ich, dass eine Schenkung problematisch ist. Das Geschäft müsste vor einem Notar abgeschlossen werden. Der wird hierzu sicher eine genaue Auskunft geben können. Wenn noch Kreditverbindlichkeiten auf dem Grundstück lasten, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Übertragung auf ein minderjähriges Kind möglich ist. Eventuell wäre ein Testament, in dem die Enkelin als Alleinerbin eingetragen wird, eine Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Paula41