Hallo
ich hätte mal wieder eine Frage und hoffe auf Antwort.

Hausgutachter
Das Haus ist noch nicht freigegeben. Dem Hausverkaufswunsch der Bank habe ich nicht zugestimmt.
Das Haus zu verkaufen würde zu Verlusten führen.
Muss ich einen Gutachter der Bank ins Haus lassen oder kann ich das verweigern bzw. ihn an den TH weiterverweisen.?
Die Bank beruft sich auf AGB s"Im Rahmen der Überprüfung unserer Kredtitsicherheiten ist die Besichtigung ihres Grundstücks vorgesehen, zu der wir gemäß unserer Geschäftsbedingungen berechtigt sind."
Das Darlehn wurde im März gekündigt und in Insolvenz bin ich seit 10/2010. Gelten diese AGBs denn noch ?
Vielen lieben Dank