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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:01:33 *
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Autor Thema: Hausratversicherung  (Gelesen 1308 mal)
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Honigzitrone
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« am: 30. Juli 2009, 21:42:06 »

Hallo, ich habe meinen Inso Antrag nun weggeschickt.
Kann ich jetzt noch die Hausratversicherung auf meinen Mann schreiben? Im Falle eines Schadens ist das Geld ja sonst bestimmt weg. Und wie sie es mit der Haftpflichtversicherung aus?
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paps
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« Antworten #1 am: 30. Juli 2009, 21:52:14 »

Solange das Verfahren nicht eröffnet ist, sollte der Versicherungsnehmerwechsel kein Problem sein.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

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« Antworten #2 am: 31. Juli 2009, 10:55:49 »

Meine Güte an was man alles denken muss, ist das tatsächlich so wenn ein Hausratschaden in der Insolvenzzeit ersetzt wird? Ich denke doch es geht um VERMÖGEN, das in dieser Zeit dazu kommt, dies geht zur Masse. Ein entstandener Schaden, der zu ersetzen ist kann doch nicht als Vermögen gewertet werden, oder etwa doch???  shocked
Dann wären wir ja gekniffen, mein Mann und ich gehen ja beide in Insolvenz...
Wäre eigentlich nur die Möglichkeit, die Rechnung direkt an den Handwerker oder Glaser (je nach Schaden) zahlen zu lassen. Bei allen anderen Schäden ist aber sonst wohl ausmanövriert.

Bei einem Haftpflichtschaden, kann man die Summe ja direkt an den Geschädigten überweisen lassen, der hat ja auch den Anspruch.

Viele Grüße Planlos
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paps
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« Antworten #3 am: 31. Juli 2009, 21:37:35 »

Sie bekommen durch die Versicherung ja keine neuen Möbel oder Kleidung gestellt, sondern Bares.
Das wäre grundsätzlich Neuvermögen.
Aber da der Hausrat ja unpfändbar oder freigegeben war, sollten bei dummen Ansichten des TH oder eines Gläubigers gute Aussichten bestehen, den Betrag auch zu behalten.
Schließlich dient er dem Verlustausgleich.

Aber Achtung, Versicherungsbetrug macht sich an dieser Stelle sehr schlecht, da der IV/TH sicherlich die Liste der zu ersetzenden Sachen einsehen möchte.
Also nichts mit Antiquitäten und Luxusartikeln.

Wir hatten hier schon einen Brandschaden, der lief, letzlich nach Rücksprache mit der Richterin, ohne Probleme.

Bei Kleinreparaturen, wird der Handwerker durch eine Abtretungsvereinbarung zufriedengestellt.  whistle
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« Antworten #4 am: 03. August 2009, 14:45:26 »

Ich hatten unlängst nen Glasbruchschaden..Schaden über 400 Euro. Meine Tochter hat die Haustür zugeschmissen und die Scheibe war hin.

Abtretungsvereinbarung mit dem Handwerker gemacht.....fertig.. whistle
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« Antworten #4 am: 03. August 2009, 14:45:26 »



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