Sie bekommen durch die Versicherung ja keine neuen Möbel oder Kleidung gestellt, sondern Bares.
Das wäre grundsätzlich Neuvermögen.
Aber da der Hausrat ja unpfändbar oder freigegeben war, sollten bei dummen Ansichten des TH oder eines Gläubigers gute Aussichten bestehen, den Betrag auch zu behalten.
Schließlich dient er dem Verlustausgleich.
Aber Achtung, Versicherungsbetrug macht sich an dieser Stelle sehr schlecht, da der IV/TH sicherlich die Liste der zu ersetzenden Sachen einsehen möchte.
Also nichts mit Antiquitäten und Luxusartikeln.
Wir hatten hier schon einen Brandschaden, der lief, letzlich nach Rücksprache mit der Richterin, ohne Probleme.
Bei Kleinreparaturen, wird der Handwerker durch eine Abtretungsvereinbarung zufriedengestellt.
