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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:02:42 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Heirat/STEUERKLASSENWAHL/Unterhaltsplicht  (Gelesen 493 mal)
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Heidelberg
Grünschnabel
**

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Beiträge: 31

Danke
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-an Sie: 0


« am: 23. Mai 2010, 17:06:01 »

 
Oh_no

Hallo Liebe Leut

Ich hätte da mal ne frage:

Meine Freundin ( Selbständig Netto ca 500€ mtl ) und ich ( bin in der WVP und Berufstätig ) wollen Heiraten

Sie hat zwei ( Ihre ) Unterhaltsplichtige KINDER .

Wie sieht es nun mit der Steuerklassenwahl aus ?? freie ahl oder gibt der Treuhäder die Klasse vor  ??
Wie ist die UNTERHALtspflicht gregelt ??

Was darf sie max Verdienen damit ich ihr Unterhaltsplichtig bin.
WÄRE GÜTERTRENNUNG in der WVP Ratsam.

Über tipp´s und anregungen wäre ich sehr DANKBAR.
 juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu juchu
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 23. Mai 2010, 20:46:12 »

Grundsätzlich steht ihnen die Wahl der Steuerklasse zu.
Sie sollte natürlich so gewählt werden, dass ihr Haushaltseinkommen den maximalen Nettobetrag abwirft.

Würden Sie zb. V wählen, könnte das bemängelt werden.

Ihre Frau wird mit Heirat automatisch unterhaltsberechtigt.
Erst nach einer Entscheidung des Inso-Gerichtes könnte sich das ändern.

Bei 500,- sollte das aber nicht der Fall sein.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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