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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:03:01 *
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Autor Thema: Heirat in WVP  (Gelesen 505 mal)
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postschnecke
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« am: 25. Oktober 2009, 08:03:56 »

Hallo,
ich möchte im April 2010 heiraten und möchte gerne wissen, ob mein Partner für meine Schulden mit aufkommen muss und wie sich die neue Pfändungsfreigrenze verändert?
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makro
weiß was
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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2009, 08:18:05 »

zum ersten Teil der Frage:

Warum sollte er? Ich finde diese Frage immer wieder interessant, da völlig unlogisch!
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rookie


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« Antworten #2 am: 28. Oktober 2009, 08:42:43 »

@ postschnecke

da Sie in WVP sind haben sie ja schon die Insolvenz durch ( also genug Erfahrung mit der Materie ) und sollten auch wissen das ein Partner nichts mit Ihrem Verfahren zu tun hat.

Zu Teil 2 : Falls Ihre frische Gattin nicht arbeitet, (oder ein geringes Einkommen hat ), können Sie sie als unterhaltsberechtigte Person ansetzen was dann natürlich auch mehr Geld in die Kasse bringt
 
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2009, 08:45:54 von rookie » Gespeichert
paps
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« Antworten #3 am: 28. Oktober 2009, 16:36:45 »

@ postschnecke
,,,

Zu Teil 2 : Falls Ihre frische Gattin nicht arbeitet, (oder ein geringes Einkommen hat ), können Sie sie als unterhaltsberechtigte Person ansetzen was dann natürlich auch mehr Geld in die Kasse bringt
 

Postschnecke ist weiblich und somit sollte es ein Gatte sein.
Der Ehepartner ist immer automatisch zu berücksichtigen, bis das Gericht eine andere Entscheidung fällt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
rookie


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« Antworten #4 am: 29. Oktober 2009, 07:29:41 »


Ja wenn das so ist , ist es natürlich ein GATTE......selbstverständlich.... thumbup
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Oktober 2009, 07:29:41 »



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