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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:03:12 *
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Autor Thema: Heirat in der Insolvenz  (Gelesen 384 mal)
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teute
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« am: 08. Januar 2010, 09:02:52 »

Hallo

Wie sieht es aus wenn ich heirate.
Bin in der  Privat inso seit 06.2009.
also noch nicht in der Wohlverhaltens phase.

meine zukünftige frau arbeitet selber verdient aber weniger als ich ca 900 Euro.
Würde sie als Unterhaltspflichtige mit angesehen.
Gruss Teute

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daMichi
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« Antworten #1 am: 08. Januar 2010, 09:12:50 »

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, nein, sie wird nicht anerkannt.
Wir haben 1 Monat nach Eröffnung geheiratet und durch den Steuerklassenwechsel in IV bekommt sie nur noch gute 600,-€ ausbezahlt.
Laut TH kann sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Nach Einspruch bei Gericht konnte ich zumindest einen Teilsieg erringen und
ich habe einen zusätzlichen pfändungsfreien Betrag erhalten

daMichi
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paps
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Danke
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« Antworten #2 am: 09. Januar 2010, 22:23:40 »

grundsätzlich wäre sie zumindest für den Übergangszeitraum, bis zur Entscheidung des Gerichts, zu berücksichtigen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
daMichi
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« Antworten #3 am: 11. Januar 2010, 09:30:47 »

Mein TH hat das zuwenig gezahlte Geld (meine Firma hat meine Frau als unterhaltsberechtigte Person angesehen) sich zurückgeholt.
Ging direkt über meine Firma, bekam in den betreffenden Monat erheblich weniger Gehalt ausbezahlt.

daMichi
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