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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:06:43 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Heirat in der WP  (Gelesen 402 mal)
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Vips
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« am: 11. November 2010, 19:42:08 »

Hallo erstmal,

Hab gleich mal ein paar Fragen, ich befinde mich seit März dieses Jahres in der WP. Ich werde im Dezember heiraten, und den Namen meiner Frau annehmen.
Reicht es wenn ich nach der eheschließung die Heiratsurkunden beim TH und dem Gericht einreiche, oder muss ich noch was beachten, um meine Obliegenheiten nicht zu verletzen ?  Muss ich was im Vorfeld beachten ?
Dann hab ich noch ne Frage zu den Unterhaltspflichtigen Personen. Habe aus erster ehe 2 Kinder, für die ich auch den normalen Regelsatz nach düsseldorfer Tabelle zahle, und ein gemeinsames Kind, mit meiner zukünftigen Frau. Damit hab ich also im Moment 3 unterhaltspflichtige Personen für die ich bezahle, diese werden auch bei den Monatlichen Pfändungen berücksichtigt, und sind auf meiner Lohnsteuerkarte aufgeführt (1,5 Kinder). wies ist es dann wenn ich wieder verheiratet bin, mit den Unterhaltsplichtigen Personen ? Darf ich dann eine 4te Person angeben beim arbeitgeber, oder macht mir dann mein TH Probleme ? Meine zukünftige Frau ist im Moment noch in Elternzeit, und wird nächstes Jahr wieder arbeiten gehen, im Moment hat sie einen 400 euro Job. Ich werde dann in die 3er Lohsteuerklasse wechseln, sie wird die 5 nehnem. habe für alle Kinder ienen Titel beim Jugendamt. Muss ich den Unterhalt dann auch neu berechnen lassen ?

Ich Danke euch schonmal für antworten, sind ne menge fragen. Man liest leider so viel verschiedenes im Netz, weiß man halt nicht was man glauben kann. Ich denke mal in diesem Forum sind Kompetente Leute, die mir da vielleicht helfen können.

LG
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paps
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« Antworten #1 am: 11. November 2010, 20:06:34 »

Ja, sie müssen das Insolvenzgericht und den Th informieren.
Zitat von: BGH 22.10.2009, IX ZB 249/08

...der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, "verheimlicht" keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.


Es ändert sich im Monat der Hochzeit die Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die Frau wird zunächst berücksichtigt. Es sind also bis zu einem anderen Beschluß 4 Unterhaltsberechtigte.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Vips
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« Antworten #2 am: 11. November 2010, 20:11:25 »

Hallo,

wenn ich meinem TH die Heiratsurkunde zu schicke, muss ich auch angaben zum Verdienst meiner Frau machen ? Was passiert dann ?
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Fallera
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« Antworten #3 am: 11. November 2010, 21:20:05 »

Nein, sie brauchen keine Angaben zum Verdienst ihrer Frau machen!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
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