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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 03:38:22 *
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Autor Thema: Heiraten in der WVP, Gläubiger Zugriff ???  (Gelesen 261 mal)
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Paula12345
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Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« am: 30. August 2008, 09:38:29 »

 wink
Hallo zusammen und guten morgen:

Ich befinde mich seit ca. 2 Jahren in der WVP und werde in 4 Wochen heiraten. Können die Gläubiger auf den in Zukunft entstehenden Zugewinn zugreifen? Ist es doch notwendig einen Ehevertrag zu machen ?
Uns wurde erzählt, dass wenn mein Mann dann ein Auto kauft, dass das Zugewinn wäre und die Hälfte von meinen Gläubigern gepfändet werden könne. Wie verhält es sich mit dem Zugewinn in der Rentenversicherung meines Mannes ?
Ich hatte mich zuvor von einem Anwalt beraten lassen, der sagte mir aber es könne keine Probleme geben.

Vielen Dank im voraus für baldige Antworten

Paula
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 30. August 2008, 11:48:50 »

Hallo Paula,

Du befindest Dich in der WVP und somit können nach meinem Empfinden die Gläubiger nicht auf in Zukunft entstehenden Zugewinn zugreifen. Ob und inwieweit es notwendig ist, einen Ehevertrag abzuschließen muss nun jeder für sich entscheiden.

Wenn Dein Mann ein Auto kauft, dann hat er ein Auto gekauft und - sofern bar bezahlt - gehört es ihm.
Wenn Dein Mann ein Boot kauft, dann hat er ein Boot gekauft und - sofern bar bezahlt - gehört es ihm ... diese Liste könnte ich noch unendlich fortführen. Dein Mann hat mit Deiner Insolvenz aber mal so gar nie nix und überhaupt und außerdem zu tun. Selbst wenn er sich noch ein Schloß oder Pferd oder Krokodil oder was weiß ich auch immer kaufen würde  wink

Sensationell finde ich jedoch - und nun nicht böse sein - jetzt schon den Gedanken an Zugewinn/Rentenversicherung zu denken (darüber habe ich nachgedacht als ich mich hab scheiden lassen bzw. eben in der Zeit davor).

Bist Du berufstätig ? Hast Du pfändbares Einkommen ?

LG
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 30. August 2008, 11:49:32 »

und die Hälfte von meinen Gläubigern gepfändet werden könne.

- Grundsätzlich können Insolvenzgläubiger weder im Insolvenzfahren noch im Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensphase) die Zwangsvollstreckung betreiben und das gibt natürlich auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung. Wie solle also irgendein Insolvenzgläubiger irgendwelche Anteile irgendwelcher Zugewinnausgleichsansprüche  pfänden können ?


Die Frage müsste Sie eher wie folgt stellen:

Was kann vom Zugewinn bzw. Vermögen des Ehepartners im Fall einer Versagung der Restschuldbefreiung theoretisch dann irgendwann von den Gläubigern gepfändet werden.

 


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Paula12345
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Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« Antworten #3 am: 30. August 2008, 12:04:21 »

"Sensationell" finde ich den Gedanken an irgendwann entstehenden Zugewinn ehrlich gesagt auch.
Ich selbst wäre auf die Idenn niemals gekommen. Auch das wurde mein Mann gefragt, von einem Bekannten, ob wir das auch ja beachtet hätten......
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 30. August 2008, 12:04:21 »


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Paula12345
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Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« Antworten #4 am: 30. August 2008, 12:18:31 »

Feuerwald...was würde denn passieren, sollte nach Ende der WVP die Restschuldbefreiung versagt werden.
Wie verhält es sich dann mit dem Partner ? Bitte um Info

Danke Paula
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