Hallo Paula,
Du befindest Dich in der WVP und somit können nach meinem Empfinden die Gläubiger nicht auf in Zukunft entstehenden Zugewinn zugreifen. Ob und inwieweit es notwendig ist, einen Ehevertrag abzuschließen muss nun jeder für sich entscheiden.
Wenn Dein Mann ein Auto kauft, dann hat er ein Auto gekauft und - sofern bar bezahlt - gehört es ihm.
Wenn Dein Mann ein Boot kauft, dann hat er ein Boot gekauft und - sofern bar bezahlt - gehört es ihm ... diese Liste könnte ich noch unendlich fortführen. Dein Mann hat mit Deiner Insolvenz aber mal so gar nie nix und überhaupt und außerdem zu tun. Selbst wenn er sich noch ein Schloß oder Pferd oder Krokodil oder was weiß ich auch immer kaufen würde

Sensationell finde ich jedoch - und nun nicht böse sein - jetzt schon den Gedanken an Zugewinn/Rentenversicherung zu denken (darüber habe ich nachgedacht als ich mich hab scheiden lassen bzw. eben in der Zeit davor).
Bist Du berufstätig ? Hast Du pfändbares Einkommen ?
LG
MissTraut