Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:08:18 *
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Autor Thema: Heizkostenerstattung werden eingefordert...  (Gelesen 1030 mal)
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MariaHH
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« am: 28. November 2008, 21:41:06 »

Hallo,

wir bräuchten mal eure Hilfe... habe hier schon viel gelesen und bin dankbar für die vielen Infos!
Und jetzt hoffe ich Sie können uns weiterhelfen...

Erstmal die Infos:
a) Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)
b) Status des Verfahrens: Eröffnet
c) Verfahren eröffnet nach dem 01.07.2007

Noch vor Beantragung der Insolvenz sind wir in eine kleinere Wohnung gezogen.  Im Feb. 2008 haben wir dann die Verbraucherinsolvenz beantragt.
Von der alten Wohnung haben wir jetzt eine Heizkostenrückerstattung erhalten und der Insolvenzverwalter bittet darum die Gelder (301 Euro) an Ihn auszukehren.
Da wir verheiratet sind und nur mit einem Geringverdienereinkommen auskommen müssen und im Monat ca. 350 Eur verdienen und dazu noch Hartz II erhalten kommt uns das komisch vor.

Ist es richtig das wir dem Verwalter das Geld überweisen müssen?
Selbst wenn wir alle "Einnahmen" addieren, liegen wir ja immer noch unter der pfändbaren Summe.


Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen... man hört und liest soviel...

Wie die Antwort auch ausieht... schon mal vorab VIELEN DANK!

Liebe Grüße aus Hamburg
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 28. November 2008, 22:23:31 »

Selbst wenn wir alle "Einnahmen" addieren, liegen wir ja immer noch unter der pfändbaren Summe.

-> solche Erstattungen sind keine Einkünfte aus Arbeit und genießen daher im eröffneten Insolvenzverfahren nicht dem Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen, sind also massezugehörig. Das ändert sich erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (in der sog. Wohlverhaltensphase). Bis dahin leider abzuführen.


 

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ThoFa
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« Antworten #2 am: 01. Dezember 2008, 22:25:41 »

Hallo,

Erstmal die Infos:
a) Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)
b) Status des Verfahrens: Eröffnet
c) Verfahren eröffnet nach dem 01.07.2007
respekt

Wer ist wir ? Und wer ist in der Insolvenz und auf wen läuft der Mietvertrag ?

Schöne Grüße zurück in die drittschönste Stadt Deutschlands. hi

ThoFa
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #3 am: 02. Dezember 2008, 10:45:32 »


Hallo,

und was soll das bedeuten, "im Februar 08 haben wir Verbraucherinsolvenz beantragt", wenn schon das Verfahren in 07 eröffnet wurde?? Wenn schon ein Insolvenzverfahren läuft, ist es schon aufgehoben und hat die Wohlverhaltensphase schon begonnen? Falls ja, wann?

MfG
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paps
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« Antworten #4 am: 02. Dezember 2008, 20:37:26 »

Der 01.07.2007 bezieht sich nur auf die Änderung zur InsO.

Hatte ThoFa mal als Grunsdauskünfte mit angefordert, um insbesondere bei Regelinsolvenzverfahren eindeutig antworten zu können.

Kuckst du hier
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Dezember 2008, 20:37:26 »



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Tags: Heizkostenerstattung Heizkostenrückerstattung Erstattung massezugehörig 
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