Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:09:19 *
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weiß was
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« am: 01. Januar 2006, 19:16:00 »

Hallo habe ca.1360€ Netto und eine Unterhaltspflichtiges Kind bekomme aber noch unterschiedliche Schichtzuschläge mal mehr mal weniger wie werden die mit in den Pfändungsbetrag eingerechnet?

Mfg ....
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jafern
ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
weiß was
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2006, 03:28:00 »

Hallo,

gewisse Zuschläge und bestimmte Zulagen sind ganz oder teilweise unpfändbar, z. B.

- Einkommen aus Überstunden ist zur Hälfte pfändbar
- Urlaubsgeld ist unpfändbar
- etc.

Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sowie für Schichtarbeit sind allerdings voll pfändbar!
Wie hoch Dein persönlicher Pfändungsbetrag ist, kannst Du mit unserem Pfändungsrechner http://www.pleite-was-nun.info/modules.php?name=Sections&op=viewarticle&artid=55" TARGET="_blank">>> hier << ausrechnen.

Hoffe, dass Deine Frage hiermit beantwortet werden konnte; ansonsten einfach noch mal melden.

Gruß
Jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
Gast
weiß was
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« Antworten #2 am: 11. Januar 2006, 15:12:00 »

ja Danke hat mir schon geholfen aber was ist wen ich nicht jeden Monat das selbe Verdiene durch die unterschiedlichen Schichten!
es liegen manchen Monat 200€ dazwischen die ich mehr oder weniger habe?

Mfg
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jschwab
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WWW
« Antworten #3 am: 12. Januar 2006, 18:02:00 »

Hallo,
wenn Sie bereits in der Inso sind, werden jährlich die Summen ermittelt und entsprechend abgerechnet.

D.h., Sie müssen alle Einkommensbelege aufheben und spätestens am Jahresende Ihrem Inso-Verwalter übergeben.

Ob jeder Inso-Verwalter dies nur jährlich macht oder monatlich entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruss
Johann Schwab
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