Hallo,
gewisse Zuschläge und bestimmte Zulagen sind ganz oder teilweise unpfändbar, z. B.
- Einkommen aus Überstunden ist zur Hälfte pfändbar
- Urlaubsgeld ist unpfändbar
- etc.
Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sowie für Schichtarbeit sind allerdings voll pfändbar!
Wie hoch Dein persönlicher Pfändungsbetrag ist, kannst Du mit unserem Pfändungsrechner
http://www.pleite-was-nun.info/modules.php?name=Sections&op=viewarticle&artid=55" TARGET="_blank">>> hier << ausrechnen.
Hoffe, dass Deine Frage hiermit beantwortet werden konnte; ansonsten einfach noch mal melden.
Gruß
Jafern[addsig]