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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:15:03 *
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Autor Thema: Hilfe - Abfändung noch nicht weitergeleitet an TH  (Gelesen 1159 mal)
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« am: 07. Juni 2009, 21:13:14 »

Hi :-)

Schuldner ist in der WVP

Schuldner müsste Jedes Jahre sein Lohnabrechnung denn TH überreichen.  Immer in Juli ..beispiel : Juli 2008 müsste er Lohnabrechnungen für Aug 2007- Juli 2008 abgeben...

Da der Schuldner kein Pfändbaren Netto Gehalt hatte ... (Netto Gehalt lag deutlich unter der Pfändungsgrenze) hat der TH der AG nicht über der Inso inform.

In Mai hatte der Schuldner eine Abfindung bekommen (Betriebsbedingte Kündigung- dank der Krise).  Dies hat der AG direkt an der AN überw.  Der AN hat der TH per Email darüber informiert das er eine Abfindung bekommen hat, hat aber bisher keine Information was er damit tuen soll.  Natrülich weis der Schuldner das er es abgeben müsste, NUR bekommt der Schuldner wenig ALGI (gerade der Selbsbehalt laut Düsseldorfer Tabelle).

Nun kann der Schuldner seine Unterhalt (hat 3 Unterhaltspflichtigen Kinder) nicht nachkommen ohne hilfe diesen Abfindung.

Was soll der Schuldner machen?

Er hat schon info bekommen das er laut §850 einen Antrag beim Gericht stellen kann das er auf Ratenweise eine Anteil der Abfindung bekommen kann....aber wie macht er das?

Da der TH das Geld noch nicht hat , kann kein Antrag gestellt werden oder?  Der Schuldner hat in seinen Email an der TH sein poblematik geschildert , und auch der TH gefragt nach diesen Antrag , bzw hat den Antrag , einfach Formlos, denn TH gegenüber gestellt.  Reicht das ? Wurde der TH das für der Schuldner machen oder müsste der Schuldner ein Anwalt nehmen?

Der Schuldner ist total unsicher was er machen soll, möchte alles richtig machen und der Inso nicht gefährden.

Vilen Dank.
« Letzte Änderung: 07. Juni 2009, 21:18:02 von Besorgt » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2009, 22:45:35 »

Die Abfindung gehört lt. gültiger Rechtssprechung zum Einkommen.

Der Insolvente kann, zur Überbrückung eines 6-monatigen Zeitraums einen Teil der Abfindung freibekommen.

Dazu stellt er formlos einen Antrag beim zuständigen Insolvezgericht.

Der nicht freigegebene Betrag gehört dann lt. Tabelle zur Masse.
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« Antworten #2 am: 08. Juni 2009, 12:43:07 »

Könnten Sie mir eine Beispiel geben wie sowas Formuliert wird? Welcher Angaben sind anzugeben?

Heisst das Person A sollte vor der Formlosen antrag der Abfindung an der TH weiterleiten? 

Oder sollte Person A erst denn Antrag stellen dann abwarten ob der Gericht zustimmt?

Lieben Dank

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« Antworten #3 am: 08. Juni 2009, 17:12:38 »

Zitat von: Schuldnerhilfe-Erfurt
An das Amtsgericht

Aktenzeichen: xxx/....

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin bei der xyz AG beschäftigt gewesen.
Aus betrieblichen Gründen ist das Beschäftigungsverhältnis zum xx.xx.xxxx gekündigt worden.
Zum Zeitpunkt des Ausscheidens erhielt ich eine Abfindung in Höhe von xx.xxx,xx €.

Ich beantrage hiermit, dass gem. § 850 i ZPO ein Betrag i.H.v. xx.xxx,xx als unpfändbar erklärt wird.
Die Abfindung dient lt. Sozialplan dazu, mir bis zur erneuten Aufnahme einer Tätigkeit ein Einkommen i.H.v. 90 % meines früheren Verdienstes zu gewährleisten.
Daher beantrage ich, die Abfindung abzüglich eines Betrages i.H.v.xx.xxx,xx € von der Pfändung freizustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Sie sollten den freizustellenden Betrag auf mind. 1/2 Jahr berechnen.
Bitte die komplette Abfindung seperat zur seite legen
 
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« Antworten #4 am: 08. Juni 2009, 19:27:12 »

Vielen Dank Paps,

habe die ganze Abfindung auf der seite gelegt. 

Heute habe ich das Schreiben per Fax an der zuständigen Amtsgericht.

Mal abwarten was da kommt.

Wie sind die erfahrungswerte ? Wie lang muss ich warten bis ich bescheid bekomme?

P.s.  Wenn das Gericht der Betrag (was ich angegeben habe) nicht akzeptiert , wird dann ein gegen "Angebot" von Gericht kommen?

LG
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« Antworten #4 am: 08. Juni 2009, 19:27:12 »



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« Antworten #5 am: 08. Juni 2009, 22:56:57 »

Das Gericht wird innerhalb der nächsten 2-4 Wochen sagen, was es davon hält.
Verhandeln ist aber nicht.
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« Antworten #6 am: 09. Juni 2009, 17:22:53 »

Heisst dann in schlimmsten Fall muss  komplett abgegeben werden  cry cry cry

Was aber machen wenn der TH zwischen zeitlich das Geld fördert?

LG
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« Antworten #7 am: 09. Juni 2009, 17:35:55 »

Kopie des Schreibens an den TH; dann weiss der Bescheid, dass Sie eine  einvernehmliche Lösung suchen.

In allen mir bekannten Fällen hat das Insolvenzgericht zu gunsten des Antragstellers entschieden und die Differenz zwischen ALG und ehemaligem Nettolohn, für 6 Monate freigestellt.
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« Antworten #8 am: 09. Juni 2009, 20:02:57 »

Paps,

Das hört sich gut an !!

Ich mache aber diese Fall etwas schweriger... Person A hat ein Abf. i.H.v. 10,500 Euro bekommen. 

Bekommt ALG1 i.H.v. 1000 Euro.  Hat aber wegen Gesundheitsprobleme die Erwerbsminderungsrente antrag gestellt..Wenn der durch ist (was auch alle Gutachter und Ärtze vermuten) wird Person A nur noch 500 Euro zu leben haben.

Könnte Person A das Gericht in kenntniss setzen das dies der fall ist , und das vielleicht dadurch mehr von der Abfindung bleibt ?!?

Sonst müsste der Person A dann Leistungen nach SGB beantragen... Was dann kein Sinn machen wurde....

Wenn Person A nur 1300 Euro netto hatte ...ist dann diese Rechenbeispiel richtig?

Differenz damals Netto zum ALG1 = 300 Euro x 6 Monaten = 1800 Euro

oder wird das berücksichtig das er "Vielleicht" nur ER bekommt....

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« Antworten #9 am: 11. Juni 2009, 17:23:59 »

Wenn Sie es vernünftig beantragen und Nachweise, Vorabberechnungen beifügen können, sollte auch darüber eine Entscheidung möglich sein.

Jedoch liegte diese Entscheidung immer im freien Ermessen des Gerichtes.
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« Antworten #10 am: 12. Juni 2009, 16:34:04 »

Hallo Paps,

der hat denn Antrag so geschrieben wie oben gepostet. 

Aber Nachweisse wurde nicht mit geschickt...

LG Besorgt
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« Antworten #11 am: 12. Juni 2009, 18:33:35 »

Ein vernünftiges Gericht wird dann entsprechende Nachweise unter Fristsetzung nachfordern.
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« Antworten #12 am: 16. August 2009, 17:00:08 »

Hi Paps,

so habe denn Antrag gestellt, habs in Juli zurück bekommen mit ein sehr gerringen Betrag ...Der Betrag wurde falscheweise Berechnet. 

Es steht auch drinn das das Gericht der Absicht hat der Betrag xxx (was falsch Berechnet wurde) frei zugeben.  Ich hatte zwei Wochen Zeit eine Stellungsnahme dazu zu machen, was ich auch getan habe .

Ich habe das Gericht ausführlich die Berechnung dagelegt.  Gestern erhielt ich eine schreiben wo drin steht "in obiger Sache wird um Hereingabe einer Kopie des Sozialplans, aus welchem sich der Abfindungsanspruch erbigt, gebeten.

wieter unten ist dann eine Hinweis :

Der von Ihnen mit Schreiben vom xx.xx.xx errechnete Betrag kann freigegeben werden.

Nun was jetzt ?  Eine kopie des Sozialplans dürfte keine Problem dastellen, nur wie komme ich zu das Geld?

ich habe den Betrag xxxx auf eine Konto überw. von meine TH.... bekommt dies auch eine kopie dieses Schreiben? Oder bekomme ich noch was anderes von Gericht? Oder wird das Gericht das Geld mir überw. ? Ich frage nur , weil ich das Geld dringend brauche ....

Vielen Dank

Besorgt
« Letzte Änderung: 16. August 2009, 17:17:21 von Besorgt » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 16. August 2009, 22:18:54 »

weiter oben schreiben Sie doch, dass Sie das Geld noch haben.

Der Th bekommt eine Kopie.
Fordern Sie diesen schriftlich auf, den Betrag zurückzuüberweisen.
Kopie des Schreibens ans Gericht nicht vergessen.
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« Antworten #14 am: 16. August 2009, 22:40:06 »

Hallo Paps.

Ja ich HATTE das Geld :-) Ich habe mich der TH gestellt und auf der Schreiben von TH müsste ich das Geld auf eine Konto überw.

Ich schick ihr das morgen noch los...

MFG

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