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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:20:52 *
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Autor Thema: Hilfe - Schulden / notarielle Schuldanerkenntnis / Privatinsolvenz ???  (Gelesen 5848 mal)
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Pechmarie06
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« am: 15. November 2008, 22:44:30 »

Hallo zusammen,

im Mai 2006 habe ich einen Kredit über 15000 Euro bei der KfW Bankengruppe über die Volksbank aufgenommen mit einem effektiven Jahreszins von 9,96 %.
Heute ist noch ein Saldo von 12999 Euro + Zinsen vorhanden.

Da ich aus gesundheitlichen Gründen mein Kosmetikgeschäft aufgeben musste konnte ich die Raten nicht mehr decken. Ebenfalls habe ich keinen Job gefunden da die Kosmetikbranche meist nur 400€ Jobs anbietet und ich auch noch schwanger geworden bin. Daher habe ich zum SS08 mit einem Studium begonnen um mir ein zweites Standbein zu verschaffen.

Darüber hatte ich die Bank im Juni diesen Jahres in Kenntnis gesetzt jedoch kein Feedback erhalten.

Vor ein paar Wochen bekam ich dann ein Schreiben das die Kündigung des Kredites beinhaltet und ich die Summe bis Mitte Dezember ganz zurückzahlen solle.
Jedoch wären sie bereit über eine neue Rückzahlungsvereinbarung zu verhandeln.

Daraufhin habe ich um einen Termin für dieses Gespräch gebeten. Jedoch erhielt ich dann in einem weiteren Schreiben der Volksbank, dass ich eine notarielle Schuldanerkenntnis machen solle bevor sie mit mir verhandeln würden.

Hat jemand mit so etwas Erfahrung? Wie soll ich mich verhalten? Wo bekomme ich Hilfe??
Zurzeit lebe ich von meinem Bafög. Wie soll ich für mein Kind und für den Kredit aufkommen? Was kann ich tun??? Was kann mir passieren

Bleibt mir nur die Privatinsolvenz??? Kann man mich zu einer PI zwingen??? Habe ich Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich???

Liebe Grüße

Pechmarie  cry
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« Antworten #1 am: 15. November 2008, 23:36:53 »

Hallo,

Sie scheinen noch recht jung zu sein, insofern ist ein (teilweiser) Schuldverzicht seitens der Bank sehr unwahrscheinlich.

Das notarielle Schuldanerkenntnis können Sie ruhig unterschreiben. Dies dient dazu, dass die Bank bei Ihnen schneller vollstrecken kann und nicht den (teuren) Weg über das Gericht gehen muss.

Bei Ihnen ist eh nicht zu holen, insofern können Sie relativ ruhig an ie Sache rangehen. Das Studium ist ein guter Weg, ganz sicher besser als die Kosmetikbranche.

Gehen Sie gelassen in die Gespräche mit der Bank. Auf keinen Fall sollten Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, die Sie nicht sicher tragen können. Auch die Zahlung von "Kleinstraten" sollten Sie vermeiden. Außer auf die Zinsen zahlen Sie da gar nichts ab.

MfG

ThoFa
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Pechmarie06
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« Antworten #2 am: 16. November 2008, 07:11:26 »


Hallo Thofa,

vielen lieben Dank für ihre Antwort. Sie haben recht ich bin erst 23 Jahre.

Könnte man mich den zu einer Privatinsolvenz zwingen? Dürfte ich denn mit einer PI mein Studium fortsetzen???

Bei mir ist momentan wirklich nichts zu holen und daher wollte ich versuchen den Kredit vielleicht erstmal ruhen zu lassen und später abbezahlen. Jedoch denke ich dass die Bank sich nicht darauf einlässt!?

Ich bin gewillt meine Schulden zurück zu zahlen aber im Moment ist es mir leider nicht möglich!

Wenn ich die notariellen Schuldanerkenntniss machen hat die Bank also das Recht bei mir zu Pfänden!? Ab wann genau darf de Vollstrecker denn vor meiner Tür stehen und was darf er mir abnehmen. Hat die Bank mich dadurch nicht in der Hand??

Wie bekomme ich denn später meine SCHUFA wieder rein. Wird der Eintrag automatisch beim begleichen meiner Schulden gelöscht?

Danke und lieben Gruß

Pechmarie
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« Antworten #3 am: 16. November 2008, 10:59:48 »

Hallo Pechmarie,

den Kredit ruhen zu lassen wäre nur sinnvoll, wenn auf seitens der Bank auf die Verzugszinsen verzichtet wird (halte ich aber für nicht wirklich wahrscheinlich). In Deiner jetzigen Situation (schwanger und im Studium) dauert es noch einige Jahre, bevor Du Dich mit der Rückzahlung befassen kannst.

Gelöscht wird in der Schufa ein Negativ-Eintrag nicht, wenn die Forderung beglichen wurde, wird dies als erledigt gemeldet.

Hast Du die Möglichkeit bei einer Vergleichszahlung diesen Betrag in einer Summe zahlen zu können ?

Schau mal links in die Pfändungstabelle. Dieser kannst Du entnehmen was gepfändet werden könnte. Ich denke, derzeit ist mal gerade nix zu holen bei Dir.

LG
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« Antworten #4 am: 16. November 2008, 11:24:06 »

Hallo MissTraut,

ich könnte ca 5.000 Euro  aufbringen für eine Vergleichszahlung. Das Geld würde mir meine Tante zur verfügung stellen... aber dies wäre auch erst ab April o. Mai 2009 möglich!

Würde dieser negativ Eintrag in der Schufa mir Steine in den Weg schmeißen bei der Jobsuche nach dem Studium.
Wenn er als erledigt eingetragen ist könnte ich denn z.B. irgendwo noch mal ein Konto etc. eröffnen???

Man sagte mir nun, wie wäre es mit einer Privatinsolvenz  shocked habe mich da mal ein bissel eingelesen und ich weiß nicht wie ich das hinbekommen soll denn alles was über 1369, später mal gehen würde, würde gepfändet werden. Wie soll ich davon mein Kind durchbekommen geschweige irgendwann mal eine Wohnung zahlen???

Zumal andere dann wieder sagen... es lohnt nicht für 12000€ in eine PI zu gehen???

Ich danke dir für deine Antwort

LG Pechmarie
« Letzte Änderung: 16. November 2008, 11:30:29 von Pechmarie06 » Gespeichert

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. November 2008, 11:24:06 »



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« Antworten #5 am: 16. November 2008, 11:40:19 »

Hallo Pechmarie,

was genau studierst Du, wie lange dauert das Studium noch an ? Wann genau könntest Du Dich ernsthaft damit auseinandersetzen, wieder einen Job annehmen zu können ?

Du bist noch sehr jung, daher sehen die Gläubiger grundsätzlich schon die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 30 Jahre auch die Forderung beitreiben zu können. Deshalb will die Bank auch das notar. Schuldanerkenntnis. Schneller und günstiger kommen die nicht an einen vollstreckbaren Titel, der wiederum 30 Jahre gültig ist.

Ein Konto auf Guthabenbasis kannst Du auch jetzt schon eröffnen (Sparkasse, Commerzbank etc.).

Zu dem Einkommen käme ja dann noch das Kindergeld sowie Kindesunterhalt hinzu und das wiederum ist nicht pfändbar.

Letztlich mußt Du entscheiden, ob Du mit den Gläubigern Vergleichsverhandlungen führst, natürlich mit der Prämisse, dass der Vergleichsbetrag erst im kommenden Frühjahr gezahlt werden kann oder ob Du Dich unter Abwägung aller obigen Fragen doch für eine Insolvenz entscheidest.

Natürlich ist der Weg in die Insolvenz nicht gerade mit einem Waldspaziergang zu vergleichen. Aber es ist auch nicht unmöglich und der Gedanke, nach Ablauf dieser 6 Jahren doch wieder die Möglichkeit für einen schuldenunbelasteten Neustart haben zu können, ist auch nicht ausser Acht zu lassen.

LG
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« Antworten #6 am: 16. November 2008, 12:12:52 »

Hallo MissTraut,

ich mache einen Bachelor-Studiengang Business Administration (BWL) an einer Fachhochschule.
Ich wäre eigentlich im 2 Semester jedoch war mein Jahr wirklich vom Pech geplagt.

Kleiner Ausschnitt:
Im Januar diesen Jahres hatte ich einen Unfall dabei habe ich mir eine schwere Knie Verletzung zugezogen.
Diese hatte einen langen Heilungsprozess bevor ich in die Reha durfte diese dauerte auch nochmals 5 Wochen.
Nach der Reha musste ich wieder operiert werden da das Knie nicht richtig geheilt war.
Dann wurde mir bei einer Routineuntersuchung mitgeteilt das ich Schwanger bin meine Verhütung hatte, obwohl man mir im KH versicherte es kann nichts passieren, fehlgeschlagen. Daher war ich bis August 2008 nicht arbeitsfähig und bis heute kann ich noch nicht richtig gehen und nach der Geburt muss ich wieder am Knie operiert werden  sad

Daher war ich gezwungen das erste Semester quasi auf 2 zu strecken. Ich habe die hälfte der Klausuren geschrieben (habe dafür nur aus den Büchern gelernt da ich die Vorlesungen nicht besuchen konnte) und alle auf Anhieb sehr gut bestanden. Im Januar werde ich die anderen 3 Schreiben und danach gehe ich dann ins zweite Semester. Also würde ich mein Studium zu WS 2011 beenden. Ab voraussichtlich Anfang 2012 würde ich auf Jobsuche gehen.

Über diese Vorfälle hatte ich die Bank in schriftlich in Kenntnis gesetzt und um eine neue Vereinbarung gebeten. Ich habe ein halbes Jahr nichts gehört und nun sprechen sie mir sofort die Kündigung aus und einen Schufaeintrag.


Zur Tabelle:
Als ich nachgeschaut habe stand der Betrag von 1369 unter Person + 1 Kind daher dachte ich das Kinder, Elterngeld und der Unterhalt schon enthalten wäre!!!???

Natürlich denke ich auch an diesen Neustart nach einer PI zumal ich für die Zeit des Studiums 2 1/2 - 3 Jahre, mit meinem Kind, bei meinen Eltern wohnen bleiben kann. Meine Mutter ist Rentnerin und kümmert sich um den Zwerg wenn ich in der FH bin.

Jetzt stellt sich mir die Frage: "Darf ich bei einer PI weiterhin studieren???" Wenn dies nicht so wäre hätte ich ein weiteres Problem denn in der Kosmetikbranche einen guten Job zu finden ist so gut wie unmöglich und Zeit für mein Kind hätte ich dann auch nicht mehr.
Ebenfalls ist meine Mutter nicht in der Lage das Kind den ganzen Tag zu betreuen.


LG und nochmals vielen Dank für die Antworten

Pechmarie
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« Antworten #7 am: 16. November 2008, 12:20:13 »

Antworten auf Deine Fragen bekommst Du noch, aber auf die Schnelle:

Ist der Kredit mit einer sogenannten Restschuldversicherung abgesichert worden ? Wird eigentlich gerne von den Banken gemacht. Dann könntest Du aufgrund Deiner Erkrankung versuchen, darüber die Raten bezahlt zu bekommen.

LG
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« Antworten #8 am: 16. November 2008, 12:28:53 »

Hallo,

ich danke dir so sehr!!!

Das weiß ich nicht aber ich schaue gleich mal im Vertrag müsste dort doch zu finden sein?

Es ist ein Mikro-Darlehen... die Bank wo ich meine Konten habe und die alles regelt hat das Geld aber über eine andere Bank bezogen. (ich glaube die Banken darf man hier nicht nennen???)
Extra für Existensgründer aber die Zinsen fressen einen auf!

Danke ich schau mal nach!
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« Antworten #9 am: 16. November 2008, 12:35:50 »

Sie haben in die Kündigung geschriebn:

Da sie ihre Selbständigkeit im Vollerwerb aufgeben haben und sich damit auch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtert haben, wurde die Angelegenheit nunmehr von der Rechtsabteilung des Hauses übernommen.

Wir kündigen ihnen hiermit zum 17.12.2008 usw.


Ebenfalls haben die sich telefonisch bei dem Vermieter meiner Eltern erkundigen wollen (auch guter Freund) ob ich dort wirklich mit im Hause lebe und ob ich dort das Gewerbe weiterführe  shocked  DÜRFEN DIE DAS???
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« Antworten #10 am: 16. November 2008, 14:19:57 »

Hallo Pechmarie,

Du kannst auch bei der Bank nachfragen, 0b das Darlehen über eine sogenannte RSV abgesichert wurde.

Ob die Bank bei dem Vermieter Deiner Eltern anrufen dürfen, anrufen dürfen die natürlich schon, fragen ob Du dort auch wohnst, naja schon für mich fraglich aber nicht wirklich bedenklich. Was jedoch ganz sicher nicht geht, anderen gegenüber etwas über Deine derzeitige Situation zu erzählen (Datenschutz). Ich kann mir gut vorstellen, dass der Angerufene (Vermieter Deiner Eltern und guter Freund) wissen möchte, warum dananch gefragt wird und wenn die Bank dann irgendetwas über Deine finanzielle Situation hat verlauten lassen, wäre das in meinen Augen ein glatter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Zur Tabelle:
Als ich nachgeschaut habe stand der Betrag von 1369 unter Person + 1 Kind daher dachte ich das Kinder, Elterngeld und der Unterhalt schon enthalten wäre!!!???


Nein ist es nicht, die Tabelle geht von Deinem Nettoeinkommen aus und nicht von Kindergeld und Kindesunterhalt (was im übrigen auch nicht gepfändet werden kann).

Jetzt stellt sich mir die Frage: "Darf ich bei einer PI weiterhin studieren???" Wenn dies nicht so wäre hätte ich ein weiteres Problem denn in der Kosmetikbranche einen guten Job zu finden ist so gut wie unmöglich und Zeit für mein Kind hätte ich dann auch nicht mehr.
Ebenfalls ist meine Mutter nicht in der Lage das Kind den ganzen Tag zu betreuen.


Da sehe ich keinerlei Problem wegen des Studiums, letztlich musstest Du aus gesundheitlichen Gründen Deine Selbständigkeit aufgeben und bist nun dabei, Dich beruflich neu zu orientieren. Sollte ich mit meiner Meinung falsch liegen, so werden sicherlich unsere supi-guten Mods mich korrigieren.

Ich würde jedenfalls den Weg über den Vergleich versuchen, wenn dies nicht geht bleibt Dir immer noch der Weg in die Insolvenz.

LG
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« Antworten #11 am: 16. November 2008, 14:34:43 »

Hallo MissTraut

Zum Anruf... sie haben nicht von meiner finanziellen Situation erzählt wollten halt nur wissen ob ich im Hause meiner Eltern weiter arbeite.

Okay, wenn man nicht an den Unterhalt und das Kindergeld kann dann ist es schon möglich damit über die Runden zu kommen!

Noch mal eine Frage zur notariellen Schuldanerkenntnis... Die Bank möchte mich dazu zwingen diese abzugeben sonst würden sie nicht mit mir verhandeln und dafür soll ich mir selber einen Notar suchen??? Aber das kostet auch wieder! Morgen früh habe ich einen Termin bei der Bank mit meiner Ansprechpartnerin ... da ich sie fragen möchte wie die sich das alles vorstellen bevor ich die Schuldanerkenntnis mache.

Wäre es besser sie zu machen oder eher nicht???

LG
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« Antworten #12 am: 16. November 2008, 14:59:57 »

Hallo,

natürlich versucht die Bank schon, Dich unter Druck zu setzen um so schnell an einen vollstreckbaren Titel zu kommen. Aber man kann Dich nicht zwingen, dieses zu unterschreiben bzw. dies auch noch selbst möglicherweise zu bezahlen, indem Du den Notar damit beauftragen mußt. Das Darlehen ist doch eh schon gekündigt. Also lass Dich nicht verunsichern und bedenke, eine Ratenzahlung ist derzeit bei Deiner Einkommenssituation quasi unmöglich. Die Bank weiss das doch auch, deshalb doch diese mehr oder weniger müden Versuche, Dich mürbe zu machen.

Kopf hoch, Pechmarie.

Die Bank sucht das Gespräch: Lass Dir aber nicht alle Bedingungen für ein Gespräch aufs Auge drücken. Im Zweifelsfalle kannst Du Deinen Vergleichsvorschlag auch schriftlich (Einschreiben / Rückschein) unterbreiten mit einer genauen Schilderung deiner persönlichen als auch beruflichen Situation mit einem kleinen nett umschriebenen Blick in die Zukunft (keine Vollzeit möglich wegen Kleinkind etc.). Das lässt sich so herrlich schön perspektivenlos für die Bank ausschmücken.

LG
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« Antworten #13 am: 16. November 2008, 17:03:22 »

Hallo MissTraut,

ich habe gerade auch noch erfahren das ich aufpassen muss was für eine notarielle Schuldanerkenntnis ich mache.


Der Sinn und Zweck eines notariellen Schuldanerkenntnisses liegt in Folgendem: Um an einen vollstreckbaren Titel zu gelangen, der dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung erlaubt, ist es grundsätzlich notwendig, ein gerichtliches Klageverfahren durchzuführen, welches beim Obsiegen zu einem vollstreckbaren Titel führt. Eine Ausnahme davon bilden u.a. gemäß § 794 Abs. 1 Nummer 5 ZPO Urkunden, die von einem deutschen Notar in den Grenzen seiner Befugnisse aufgenommen worden sind. Mit anderen Worten würde ein notarielles Schuldanerkenntnis dazu führen, dass die Bank kein gerichtliches Verfahren mehr durchführen müsste, um einen vollstreckbaren Titel zu gelangen. Sie könnte die Zwangesvollstreckung unmittelbar aus der notariellen Urkunde betreiben.

Ein weiteres Problem bei einem Schuldanerkenntnis besteht darin, ob dieses deklaratorisch (d.h. abhängig von einem anderen Rechtsgrund, etwa eines Darlehesvertrages) oder konstitutiv (das heißt unabhägig von einem anderen Rechtsgrund) sein soll. Soweit in einem Anerkenntnis auf einen bestehenden Kreditvertrag Bezug genommen wird, dürfte regelmäßig von einem bloß deklaratorischen Schuldanerkenntnis auszugehen sein.

Dies bedeutet, dass einen Schuldanerkenntnis in diesem Fall keinen separaten Rechtsgrund bilden würde. Dennoch besünde eine latetente Gefahr, dass in einem solchen Schuldanerkenntnis ein eigenständiger Rechtsgrund erblickt werden kann und ein konstitutives Schuldanerkenntnis angenommen wird. Bei der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses ist also unbedingt darauf zu achten, dass es sich um ein bloß deklaratorisches Anerkenntnis handelt. Anderenfalls würde man, soweit sich später die Unwirksamkeit des Darlehenvertrages herausstellt, mit diesem Vorbringen nicht mehr gehört.

Ein Schuldanerkenntnis sollte jedoch nicht vorschnell abgegeben werden, soweit der ihm zu Grunde liegende Rechtsgrund, vorliegend der Darlehensvertrag, zweifelhaft ist:



Ich besitze noch meine Firmenrechtschutz nun überlege ich mir ob ich mir besser einen Anwalt nehmen soll ... da ich Angst habe das ich einen Fehler mache  undecided


Was kann mir denn passieren wenn ich die Anerkennung nicht mache, wir aber auch auf keine außergerichtliche Einigung kommen
???

Morgen bei dem Gespräch werde ich der Dame erst mal meine finanzielle Situation darstellen und auch sagen das ich nicht gewillt bin die Anerkenntnis zu machen und auch noch zu meinen Kosten.

Ich danke dir sehr für deine Antworten :blumegabe:



Pechmarie
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paps
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« Antworten #14 am: 16. November 2008, 18:26:39 »

Ich glaube, dass die das Schuldanerkenntnis benötigen, um aus der eigenen Haftung zu sein.

Mikrodarlehen werden zwar über die Hausbank vermittelt, die dann sozusagen bürgt, aber der Darlehensgeber ist eine andere Bank (z.B KfW).

Ist die Kündigung wegen Zahlungsrückständen erfolgt, wäre die Begründung falsch.
Insofern könnte die Kündigung angefochten werden.
Aber was bringt es, wenn sie die nicht zahlen können.

Vielleicht können und sollten Sie direkt mit der Kreditbank verhandeln.

Das Schuldanerkenntnis würde ich nicht unterschreiben.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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