Das Koppelgeschäft mit der Riester
ist unzulässig.
Entweder die Bank ist bereit umzuschulden, oder nicht.
Etwas anderes gibt es nicht.
Der Hinweis mit dem Sparbuch ist ja noch halbwegs verständlich, allerdings bei genauer Analyse ihrer finanziellen Situation ehr ein Witz.
Weisen Sie den Berater/die Beraterin auf die Unzulässigkeit hin.
Notfalls, obwohl sich mir da alle meinen letzten Haare sträuben, wäre der Abschluss aus Zwang möglich und nach Zahlung des ersten Betrages würde ich die Riester beitragsfrei stellen und das Sparbuch nicht weiter füllen.
