Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:22:15 *
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Autor Thema: Hilfe aus der Krise, offenbarungseid geleistet  (Gelesen 1009 mal)
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granada47
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« am: 08. November 2011, 12:23:01 »

Hallo an alle User und Admins,

da ich nicht mehr weiter weiß, würde ich gerne eure Hilfe in Anspruch nehmen.
Verzeiht mir vorab schon mal meine Unkenntnis, deshalb bin ich heute hier
um mein Leben "umzukrempeln".

Ich bin selbstständig im Baugewerbe (Einzelunternehmen) und habe kürzlich beim Gerichtsvollzieher den Offenbarungseid geleistet.
Die Gesamtschulden belaufen sich auf ~ 70.000€.

Wie sieht es mit einer gewerblichen Insolvenz aus; bzw hätte ich den Eid überhaupt leisten müssen? Größter Gläubiger ist das Finanzamt mit ca. 45.000€
gefolgt von 2 Materiallieferanten mit jeweils 10.000€. Im Endeffekt sind es also nicht mehr als 8 Gläubiger.

Desweiteren folgen ein paar Delikte im Straßenverkehr, wobei ich auch gern wüsste ob diese zu zahlen sind wenn man den Offenbarungseid geleistet hat.

Zur aktuellen Situation, ich arbeite nach wie vor als Subunternehmer weiter, an das Geld komme ich nur heran weil ein Auslandskonto besteht, von dem der Gerichtsvollzieher weiß aber anscheinend rechtlich
nicht ran darf. Davon zahl ich einen Arbeitnehmer, Versicherung, Leasing für das Fahrzeug, Tank etc.
Jetzt versteht Ihr mich wohl, weil ich doch eigentlich keinen Cent besitzen darf aber es einfach
so weiter läuft und ich auch nicht weiß, wie ich mich verhalten soll.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar

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Paula41
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« Antworten #1 am: 08. November 2011, 13:17:46 »

Hallo,

na dann wolln wir mal versuchen, das aufzubröseln:

habe kürzlich beim Gerichtsvollzieher den Offenbarungseid geleistet.
- vermutlich eher die Eidesstattliche Versicherung
Größter Gläubiger ist das Finanzamt mit ca. 45.000€
Dann war vielleicht nicht der GV da sondern der "Vollstrecker" vom FA?
Desweiteren folgen ein paar Delikte im Straßenverkehr, wobei ich auch gern wüsste ob diese zu zahlen sind wenn man den Offenbarungseid geleistet hat.
Die Abgabe einer EV entbindet nicht von Zahlungsverpflichtungen.

Ansonsten wird in der EV nur der gegenwärtige Stand festgehalten. Ob ein Gläubiger daraus die Schlussfolgerung zieht, dass etwas pfändbar wäre, wird sich zeigen. Ein ausländisches Konto ist pfändbar. Ein normaler Gläubiger wird sich die Mühe damit nicht machen, beim FA besteht da aber schon ein gewisses Risiko.

Interessant wäre die Frage: Haben Sie Ihre Auftraggeber in der EV benannt? Da wäre eine Pfändung möglich, bevor das Geld auf dem Konto landet. Das wäre dann übel.

mfg
Paula41
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granada47
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« Antworten #2 am: 08. November 2011, 14:19:41 »

ja es war die E V

kein Vollstrecker vom FA sondern der GV

die Autraggeber wurden von mir benannt, d.h. ich muss wohl damit rechnen,
dass der AG die Zusammenarbeit einstellen wird, da ich mir denken kann,
dass die Firma sich damit nicht rumärgern möchte...


Wie soll ich denn dann die Strafen bezahlen wenn kein Geld mehr kommt,
welchen Weg soll ich nun einschlagen? Es ist ja nur eine Frage der Zeit
bis gepfändet wird.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 08. November 2011, 16:48:19 »

Sie sollten prüfen ob ein Insolvenzverfahren einzuleiten ist.
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 08. November 2011, 17:04:40 »

"Ich bin selbstständig im Baugewerbe (Einzelunternehmen)"

ein Antragspflicht gibt es hier nicht. Jedoch kann das sinnvoll sein, um weiter zu kommen.

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. November 2011, 17:04:40 »



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Fallera
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« Antworten #5 am: 08. November 2011, 17:06:44 »

"Ich bin selbstständig im Baugewerbe (Einzelunternehmen)"

ein Antragspflicht gibt es hier nicht. Jedoch kann das sinnvoll sein, um weiter zu kommen.



Hab das eben auch erst gelesen und deshalb den Paragraphen wieder rausgenommen.
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granada47
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« Antworten #6 am: 08. November 2011, 17:15:50 »

jetzt versteh ich nicht mehr was ihr mir mitteilen wollt ;)
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Der_Alte
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« Antworten #7 am: 08. November 2011, 18:00:47 »

Bei einer Schuldensumme wie Ihrer würde ich das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Eine andere realistische Möglichkeit, die Schulden abzubauen, sehe ich nicht. WEnn das FA oder ein anderer Gläubiger erst bei Ihrem Auftraggeber pfändet sind Sie völlig handlungsunfähig, mit der Insolvenz kann der Betrieb vielleicht aufrecht erhalten werden.
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Es grüßt der Alte
granada47
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« Antworten #8 am: 08. November 2011, 21:14:14 »

ist es denn überhaupt sinnvoll an der Firma festzuhalten, stellt sich jetzt die Frage für mich.

Es naht der Winter und im Januar + Februar verdient man sowieso nichts.
Und in den restlichen Monaten wäre absolutes Maximum eine Rate von ~ 500 - 1.000 €

das wären dann im besten Fall nach 6 Jahren alles abbezahlt zu haben, wenn wirklich alles gut läuft.
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aegin
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« Antworten #9 am: 09. November 2011, 02:52:03 »

Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten für Dich

1. der GV
Der nimmt was er bekommen kann, (etwas Übertrieben! 'Selbst Deine letzte Hose!) und Du kannst Dich finanziell nicht mehr bewegen, da Dir ja alles genommen wird, was Dir genommen werden kann. Ausgenommen mal dieses Auslandskonto.
Wenn der GV von dem Auslandskonto weiss, dann wird er Dich öfter als nur oft besuchen kommen und Dir in die Hose greifen - Ganz sicher!  
Zudem dürftest Du und hast Du jetzt sicher auch ein inlands-Kontenproblem.
 
2. die InsO
In der InsO kannst Du finanziell überleben, da Du auch dieses Kontenproblem nicht hast.
"Das Forum hier ist für Dich in nächster Zeit kostenfreies Bildungsprogramm. Du wirst für viele Deiner gängigen Fragen Antworten hier finden, die die Autoren schon hier und da immer wieder beantwortet haben! - Lesen, lesen, lesen ..."
Ein großer Dank von mir an die Autoren des Forums!! respekt

Die Frage, die Du Dir selber stellen mußt.
1. Bleibt es bei den 70... und Deiner derzeitigen Gläubiger-Anzahl oder lauert da noch mehr, an der nächsten Hausecke?
2. In welchem Zeitrahmen könnte ich - Auftragslage, Gewinn etc., die offenen Forderungen abtragen. Wenn Du dass "realistisch" für Dich herausgefunden hast, solltest Du dem alten Werbespruch der Deutschen Bank folgen ...
3. "Reden Sie mit uns - den Gläubigern!"
4. Wenn Du da keine Einigung erzielst, würde ich persönlich die InsO anstreben.

So und zu Deinen Bußgeldern oder Strafen.  whistle
In diesem Staat hast Du 3 Möglichkeiten Deine staatlichen verhängten Busgelder/Strafen zu begleichen. Die bekommst Du in keiner Form erlassen, nicht mal durch eine InsO und auch nicht durch eine EV - ganz 'sischer nischt'!!
1. Bezahlen - Geht durch Antragsstellung auch in Ratenform
2. Durch gemeinnütziges Abarbeiten - Geht nur mit Antragsstellung und es ist Zeitaufwendig! Kommt auch auf die Tagessätze an, die heran gezogen wurden! Meistens bekommt man es vorgeschrieben, wo man es ableisten darf und manchmal darf man sich auch selbst diese gemeinnütziege Tätigkeit suchen.
3. In einer Strafvollzugseinrichtung abliegen!, 'Netto, ohne Bearbeitungsgebühren etc.' Genannt EFS - Ersatzfreiheitsstrafe!
Bis zu 3 Monaten des abliegens wird Dir auch die Miete von der Solidargemeinschaft gesponsort. Beim Abliegen von mehr als 3 Monaten wird Deine Wohnung aufgelöst und die Reste zu Deinen Lasten eingelagert.
Die Solidargemeinschaft honoriert Dein Tagessatzabliegen auch mit 1. Euro Taschengeld pro Tag.
- Das Abliegen einer EFS hat keinen negativen Einfluß auf Dein polizeiliches Führungszeugnis. Du wirst bei einer Anforderung eines PFZ also keine negativ-Einträge, in dem Bezug, vorfinden.  cool

Viel Spass beim Knobeln!  gruebel
« Letzte Änderung: 09. November 2011, 23:02:40 von aegin » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 09. November 2011, 17:53:36 »

So und zu Deinen Bußgeldern oder Strafen.  whistle
In diesem Staat hast Du 3 Möglichkeiten Deine staatlichen verhängten Busgelder/Strafen zu begleichen. Die bekommst Du in keiner Form erlassen, nicht mal durch eine InsO und auch nicht durch eine EV - ganz 'sischer nischt'!!
1. Bezahlen - Geht durch Antragsstellung auch in Ratenform
Wenn du dich für eine Inso entscheiden solltest, dann versuch doch bei den Bußgeldern eine Stundung bis zum Ende des Verfahrens!
Außerdem bei den Bußgeldern: Immer aufpassen wegen der Buße!
Wenn du etwas bezahlst, dann immer ausdrücklich angeben ==> ist für die GeldBuße.
Die Gebühren und Säumniszuschläge und Kosten, die sich um jede Buße herum anlagern, sollten auch mit der RSB erledigt sein.
(aber in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht sagt noch einer was dazu.)

Im übrigen sehe ich bei dir - wie die anderen auch - keinen Weg, an der Inso vorbeizukommen, es sei denn, du erwartest einen Großauftrag oder eine Erbschaft.

Gruß Leopold Bloom
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« Antworten #11 am: 09. November 2011, 21:55:01 »

danke leo und an alle anderen soweit,

aber was ist RSB? und danach wären die Bußgelder also doch gelöscht?!

desweiteren weiß ich nicht ob ich nächste Woche überhaupt weiter arbeiten soll,
habe das Gefühl, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mit dem Geld Lohn zahle
und meine Kosten decke, aber sozusagen an den Gläubigern "vorbeimogle" 

sehr schwierig
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aegin
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« Antworten #12 am: 09. November 2011, 22:58:24 »

Die Gebühren und Säumniszuschläge und Kosten, die sich um jede Buße herum anlagern, sollten auch mit der RSB erledigt sein.
(aber in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht sagt noch einer was dazu.)

Mit der RSB entfallen keine staatlich verhängten Bußen und Säumniszuschläge!
InsO
Ab InsO und über den InsO-Verlauf hinweg ruhen die Säumniszuschläge. Der Staat verzichtet aber nicht und treibt auf seine Art bei.

Selbst ein Buß- bzw. Ordnungsgeld für z.B. falsches Parken, in Höhe von 15,00 € treibt der Staat ein. Die Form ist im völlig Egal.
In unseren Strafvollzugseinrichtungen sitzen heute 1/4 der Inhaftierten eine sogenannte EFS ab.
Es klingt und ist sicher verrückt, was der Staat hier betreibt, aber es ist die Realität, das jemand Bußgelder, in einer JVA, vom ersten bis zum letzten Tag, im geschlossenen Vollzug abliegen muss, derweil der, der einer Oma den Schädel für 5,00 € eingeschlagen hat, nach kurzer Zeit im offenen Vollzug landet und nach einer 1/4 verbüßten Strafe schon wieder nach Hause darf.

Es gibt zu Hauf Personen die sich als Schlau, Clever, auch Dreist benennen und das Spiel so spielen: cool
Beispiel:
- Das verhängte Busgegeld ist 30,00 €
- Die Amts-Bearbeitungskosten, Gebühren, Zinsen, Zuschläge belaufen sich auf Grund vieler Faktoren auf 130,00 €
- herangezogen wurde der Tagessatz 5,00 €

Möglichkeiten:
1. - Strafe Bezahlen = 160,00 €
2. - Strafe gemeinnützig Abarbeiten (160,00 € : 5,00 € Tagessatz = 32 Tage abzuleistende Straftage)
3. - In Form der EFS abliegen. (30,00 € : 5,00 € = 6 Tage EFS)

Der Sünder bekommt von der Behörde die Auflage, sich am Tag X in der JVA 'Y' zu melden, um seine Strafe ab zu liegen.
Der Sünder geht zum Termin in die JVA 'Y' und bezahlt die 30,00 € in der JVA und kann danach/sofort wieder die JVA verlassen.
Der Sünder mußter letztendlich sein Bußgeld doch bezahlen, aber die Zuschläge sind damit verfallen - ihm erlassen worden.   
Dass aus der Praxis hi
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« Antworten #13 am: 10. November 2011, 07:54:50 »

Mit der RSB entfallen keine staatlich verhängten Bußen und Säumniszuschläge!
InsO
Das mit den Bußen ist bekannt, das mit den Säumniszuschlägen halte ich für Klärungsbedürftig.

Beim FA entfallen jedenfalls mit der RSB regelmäßig die Säumniszuschläge, die oftmals die Hälfte bis zwei Drittel der Steuerschuld ausmachen.


- Das verhängte Busgegeld ist 30,00 €
- Die Amts-Bearbeitungskosten, Gebühren, Zinsen, Zuschläge belaufen sich auf Grund vieler Faktoren auf 130,00 €
- herangezogen wurde der Tagessatz 5,00 €

Möglichkeiten:
1. - Strafe Bezahlen = 160,00 €
2. - Strafe gemeinnützig Abarbeiten (160,00 € : 5,00 € Tagessatz = 32 Tage abzuleistende Straftage)
3. - In Form der EFS abliegen. (30,00 € : 5,00 € = 6 Tage EFS)
Oder 30,- € bezahlen unter der Angabe Geldbuße
Dann ist auf jeden Fall erst mal Ruhe.

Ob die sich wegen der Säumniszuschläge in 6 Jahren noch einmal rühren werden, weiß ich nicht und lasse ich darauf ankommen.

Gruß Leopold Bloom


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« Antworten #14 am: 10. November 2011, 08:47:46 »

Die Gebühren und Säumniszuschläge und Kosten, die sich um jede Buße herum anlagern, sollten auch mit der RSB erledigt sein.
(aber in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht sagt noch einer was dazu.)

Mit der RSB entfallen keine staatlich verhängten Bußen und Säumniszuschläge!
InsO
Ab InsO und über den InsO-Verlauf hinweg ruhen die Säumniszuschläge. Der Staat verzichtet aber nicht und treibt auf seine Art bei.

Selbst ein Buß- bzw. Ordnungsgeld für z.B. falsches Parken, in Höhe von 15,00 € treibt der Staat ein. Die Form ist im völlig Egal.
In unseren Strafvollzugseinrichtungen sitzen heute 1/4 der Inhaftierten eine sogenannte EFS ab.
Es klingt und ist sicher verrückt, was der Staat hier betreibt, aber es ist die Realität, das jemand Bußgelder, in einer JVA, vom ersten bis zum letzten Tag, im geschlossenen Vollzug abliegen muss, derweil der, der einer Oma den Schädel für 5,00 € eingeschlagen hat, nach kurzer Zeit im offenen Vollzug landet und nach einer 1/4 verbüßten Strafe schon wieder nach Hause darf.

Es gibt zu Hauf Personen die sich als Schlau, Clever, auch Dreist benennen und das Spiel so spielen: cool
Beispiel:
- Das verhängte Busgegeld ist 30,00 €
- Die Amts-Bearbeitungskosten, Gebühren, Zinsen, Zuschläge belaufen sich auf Grund vieler Faktoren auf 130,00 €
- herangezogen wurde der Tagessatz 5,00 €

Möglichkeiten:
1. - Strafe Bezahlen = 160,00 €
2. - Strafe gemeinnützig Abarbeiten (160,00 € : 5,00 € Tagessatz = 32 Tage abzuleistende Straftage)
3. - In Form der EFS abliegen. (30,00 € : 5,00 € = 6 Tage EFS)

Der Sünder bekommt von der Behörde die Auflage, sich am Tag X in der JVA 'Y' zu melden, um seine Strafe ab zu liegen.
Der Sünder geht zum Termin in die JVA 'Y' und bezahlt die 30,00 € in der JVA und kann danach/sofort wieder die JVA verlassen.
Der Sünder mußter letztendlich sein Bußgeld doch bezahlen, aber die Zuschläge sind damit verfallen - ihm erlassen worden.   
Dass aus der Praxis hi

Man sollte nicht Äpfel und Birnen vergleichen.

Bußgelder und Verwarnungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren sind zu bezahlen, eine Ersatzfreiheitsstrafe ist unzulässig. Zulässig ist die Erzwingungshaft, um den Säumigen zur Zahlung der Geldbuße anzuhalten. Verwaltungsgebühren sind, soweit das Bußgeldverfahren vor der Insolvenzeröffnung liegt, Insolvenzforderungen und werden von der RSB erfasst.

Geldstrafen wegen Straftaten können auch im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe abgegolten werden, wenn der Verurteilte nicht zahlungsfähig oder zahlungswillig ist.
Die Kosten des Strafverfahrens sind Insolvenzforderungen und werden ebenfalls von der RSB erfasst.
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Tags: offenbarungs eid  gewerbliche insolvenz?  firma weiterführen?  
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