Schön Guten Tag,
ich habe heute eine Schreiben von Gericht.
Vorab ein paar Infos: Die Laufzeit der Abtretung wurde auf sechs Jahre beginnend ab 18. Mai 2005 festgesetzt und endete somit mit Ablauf des 18.Mai 2011 !!

Nun in der schreiben von heute steht das ich werde i.S.d §300 InsO zur beabsichtigten Erteilung der Restschuldbefreiung angehört. Zur Erhebung von eventuellen Einwänden wird eine Frist von zwei Wochen ab Zugang dieses Hinweise gewährt.
Meine Fragen ....
1. Was muss ich jetzt noch tuen? Was wird von mir erwartet?
2. Wenn ich Vorgeladen wird, was möchten die noch dann wissen? Gibt es dazu Erfahrungspunkte?
3. Bin ich jetzt sozusagen "Schuldenfrei" ?
4. Muss ich mich bei der Schufa dann melden um sicher zugehen das alle Einträge gelöscht sind?
Ich bedanke mich vorraus für eure Meinungen .....
LG MrUnknown