Auch Ihnen ein

Zu erst einmal finde ich es von Ihnen sehr löblich, sich um die Probleme ihres Freundes zu kümmern.
Besser wäre es, wenn er selber aktiv zum Abbau seiner Schulden beiträgt.
In aller Regel werden Sie bei der Masse der Gläubiger kaum eine außergerichtliche Einigung hinbekommen.
Sie sollten eine genaue Aufstellung aller GL mit der Forderungshöhe machen.
Dann sollten die größeren Forderungen zinsfrei gestundet werden; auf Grundlage der letzten EV.
Dann die Klein und Kleinstgläubiger in diesem Zeitraum mit den vorhandenen Mitteln (100,-pfändbar +100,- Sie und Eltern?) bedienen um so den größeren einen höheren Betrag nach Ablauf der Stundung anzubieten.
Bei ca. 200,-mtl könnten die Schulden in einem überschaubaren Zeitraum zurückgeführt werden.
Da bereits eine EV abgelegt wurde, könnte man auch den Gläubigern mit älteren Forderungen eine Einmalzahlung in Höhe von 10-30% anbieten.
Hilfreich wäre die Unterstützung einer Schuldnerberatung.
Gegen die Forderung von Q. wird scheinbar nichts mehr machbar sein.
Es hätte die Forderung bestritten und Strafanzeige gestellt werden müssen.
Durch eine EV/Offenbarungseid wird noch keine Schuld anerkannt.
Sollte er jedoch ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben oder in irgend einer Art auf die Forderung gezahlt, sieht es ehr schlecht aus.