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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:34:43 *
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Autor Thema: Hilfe was bedeutet das gut oder schlecht??????ß  (Gelesen 203 mal)
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susan85
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Danke
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« am: 16. Januar 2012, 10:36:49 »

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ...., wurde nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der
Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Was bedeutet das  bitte um hilfe danke undecided undecided undecided
Gespeichert
Insoman
Moderator
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Beiträge: 564

Danke
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« Antworten #1 am: 16. Januar 2012, 11:56:38 »

Das Insolvenzverfahren ist das erste von zwei Verfahrensabschnitten.
Mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses treten sie in die Wohlverhaltensphase (WVP) ein.
Sie schulden dann "nur" noch die pfändbaren Einkommensanteile und die Hälfte einer etwaigen Erbschaft an die Masse.
Anderes Neuvermögen müssen Sie nicht mehr abgeben.

Sie sind auf dem richtigen Wege.  thumbup
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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