Sie können dem Insolvenzverwalter/Treuhänder auch den Widerspruch schicken. Das ist unschädlich. Entscheidend ist jedoch, dass das Gericht den Widerspruch erhält.
Der Widerspruch ist an das Insolvenzgericht zu senden.
Insolvenzverwalter sind unzuverlässig.
Bitte lassen Sie sich zum Schlusstermin ( Sie bekommen hierüber ein Schreiben ) einen Tabellenauszug vom Gericht zusenden.Dann können Sie kontrollieren ober der Widerspruch auch wirklich festgestellt worden ist.
Kümmern Sie sich in Ihrem eigenen Intreresse unbedingt darum.