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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:40:06 *
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Autor Thema: Höhe der Verfahrenskosten?  (Gelesen 4130 mal)
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svennii
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« am: 05. März 2008, 12:04:14 »

Hallo euch allen.
Mein Insolvenzverfahren wurde in 1/07 eröffnet und es ist noch kein Schlusstermin gewesen. Die Verfahrenskosten wurden gestundet. Aber mich würde natürlich trotzdem interessieren, in welcher Höhe sie sich belaufen. Nicht dass am Ende das große Erwachen kommt und man nicht weiß, wie man diese Verfahrenskosten bezahlen soll. Ich habe bereits mehrfach versucht den Treuhänder anzurufen, immer wird man vertröstet, er sei nicht da. Schriftlich habe ich es auch schon versucht, kam keine Antwort heulen
Irgendwoher muss ich doch über die Höhe dieser Kosten informiert werden. Könnt ihr mir einen guten Rat dazu geben? Wäre echt nett.
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Gruß svennii
paps
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« Antworten #1 am: 05. März 2008, 19:35:34 »

Genau beziffern kann das im RI-Verfahren keiner.

Die Kosten sind abhängig von der Masse; der Dauer und eventuellen zusätzlichen Aufwendungen des IV.

Im Schlußbericht sollte dann zumindest für den IV die Kostennote auftauchen.

In der WVP ist der jährliche Mindestbetrag für den TH 119,- Euro .
Dazu kämen noch die Kosten des Gerichtes für die Erteilung der RSB.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
svennii
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« Antworten #2 am: 06. März 2008, 11:21:08 »

diese Gerichtskosten für die Erteilung der RSB sind also nicht in der Rechnung des IV enthalten ,wenn ich das richtig verstehe.
Wie hoch sind die denn dann noch etwa?
Ich zahle jeden Monat den pfändbaren Anteil meines Einkommens an den IV, aber habe eben Bedenken, dass diese Summe zum Schluss nicht ausreichen wird.
Wenn natürlich das ganze Verfahren erst kurz vor der Erteilung der RSB beendet werden würde, wäre dumm, weil ich bis dato dann nicht die Höhe der Kosten wüsste.
Trotzdem schon mal danke für die Antwort paps.
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Gruß svennii
ThoFa
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« Antworten #3 am: 06. März 2008, 14:38:11 »

Hallo,

die Verfahrenskosten sind Ihnen doch gestundet. Alles was in edr Insolvenz und in der anschließenden WVP reinkommt, geht zuerst auf die Kosten des Verfahrens. Sollte die Kosten nach den sechs Jahren noch nicht vollständig beglichen sein, zahlen Sie noch (dann aber analog zur Prozesskostenhilfe) vier Jahre an den Verfahrenskosten. Sollten dann immer noch nicht alle Kosten beglichen sein, wird Ihnen der Rest der Verfahrenkosten erlassen. Also kein Grund, sich Sorgen zu machen.

MfG

ThoFa
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svennii
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« Antworten #4 am: 06. März 2008, 17:13:04 »

Vielen Dank für die Antwort ThoFa
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Gruß svennii
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. März 2008, 17:13:04 »



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