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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:40:15 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Höhe des Kindesunterhaltes/Pfändungsfreigrenze  (Gelesen 1309 mal)
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quoxi
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« am: 28. Juni 2007, 16:27:38 »

Hallo zusammen! cheesy

Ich bin seit einem Jahr in Privatinsolvenz und habe 3 Kinder, die bei mir leben.

Ihr Vater zahlt Kindesunterhalt.

Wie hoch darf dieser Kindesunterhalt nur sein, damit ich in der Pfändungstabelle in der
Kategorie bleibe" Unterhaltspflicht für 3 Personen"?? :gruebel

Ein Jahr lief jetzt alles reibungslos und auf einmal muss ich nochmals den Unterhalt nachweisen? gruebel

Würd mich freuen wenn jemand von euch mir helfen kann. Bin ratlos.

Vielen lieben Dank

Gruß aus dem Norden
quoxi
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paps
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« Antworten #1 am: 28. Juni 2007, 18:32:55 »

BGH Beschluss vom 04.10.2005 – VII ZB 24/05
Die nach 850c Abs.4  ZPO mögliche Ermessensentscheidung setzt voraus, dass der unterhaltsberechtigte über berücksichtigungsfähige eigene Einkünfte verfügt. dies ist nicht gegeben, denn das Kindergeld ist kein Einkommen im diesem Sinne 

Darüber hinaus hat der BGH mit Beschluss vom 21.12.2004 IXa ZB 142/04
dass 222 Unterhalt und Kindergeld für einen 11-jährigen nicht ausreichen einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern.
Demgegenüber hat das Interesse der Gläubigerin an höheren Pfändungsbeträgen zurückzustehen
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
quoxi
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« Antworten #2 am: 28. Juni 2007, 18:50:20 »

Hallo paps!

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Meine Kinder bekommen z.zt. noch jeder 417´€ Unterhalt+Kindergeld.
Dies wird sich wahrscheinlich im Oktober für jedes Kind auf 476€ erhöhen.

Gibt es irgendein Urteil oder Erfahrenswert, wie es bei 14- 16 Jährigen aussieht?

Mein Einkommen (Rente)beträgt 1580€.

Ich dachte es gäbe irgendeine Unterhaltsgrenze in einem Gesetz oder so...... gruebel

Vielen Dank!
 Euch noch einen superschönen Tag!

Gruß aus dem Norden
quoxi
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quoxi
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« Antworten #3 am: 30. Juni 2007, 13:58:53 »

Moin moin! cheesy

Ich hab dann mal nachgerechnet.

Also wenn die Unterhaltszahlungen mit der Höhe der HzL
verglichen werden, dürften doch eigentlich die Unterhaltszahlungen
ok sein. Meine Kinder haben jeweils noch ca. 49€ Krankenkassenbeiträge.

Was meinen Sie?

Wenn jetzt die Sachbearbeiterin des Treuhänders anderer Meinung ist,
kann ich sie darauf hinweisen, dass es ein ganzes Jahr so berechnet worden ist?

Oder können die Treuhänder zu jeder Zeit ihre Berechnung ändern?

Mmmmmh....

Vielen Dank für die Hilfe!

Ihr seit super! thumbup

Gruß aus dem Norden
quoxi
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