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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:40:38 *
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ditschi
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« am: 06. Mai 2007, 13:31:17 »

Hallo, wir sind letzte Woche beim Anwalt gewesen, der nimmt jetzt die aussergerichtlichen Einigungsversuche in die Hand. Bei mir und meinem Mann ist nichts zu pfänden. Habe nun alle Zahlungen an die Gläubiger eingestellt. Wie lange dauert es, bis die pfänden können. Die müssen doch erst mal einen Titel haben, oder liege ich da falsch. Der Anwalt bietet jedem 0€ an. Habe ganz schön Angst was da auf uns zukommt. Aber wir müssen doch irgendwann mal aus diesem Mist rauskommen.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 06. Mai 2007, 13:47:52 »


Hallo ditschi,

Angst hat man meist nur vor dem Ungewissen. Sie können hier alles erfragen und wissen dann, was auf Sie zukommen kann.

Ob ein Null-Plan im AEV der richtige Ansatz ist, vermag ich angesichts fehlender Kenntnis der Sachlage nicht zu kommentieren. Im Grunde sollte der AEV eine Besserstellung für die Gläubiger bedeuten, als in meinem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren, es sei denn, es gibt tatsächlich nichts anzubieten oder der AEV hat erkennbar ohnehin keine Chance auf Erfolg.

Pfändungen können erst nach Titulierung erfolgen (Mahn-/Vollstreckungsbescheid, Urteil, not. Schuldanerkenntnis).

Ausnahme ist die Lohnabtretung, nicht zu verwechseln mit einer Lohnpfändung, diese kann recht zügig beim Arbeitgeber offen gelegt werden. Zu prüfen wäre in diesem Fall, ob die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Da ja offensichtlich eh nichts pfändbar ist, weder nach Titulierung noch mittels Lohnabtretung, spielt das aber auch keine große Rolle. 

MfG
Feuerwald

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ditschi
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2007, 16:41:45 »


Hallo ditschi,

Angst hat man meist nur vor dem Ungewissen. Sie können hier alles erfragen und wissen dann, was auf Sie zukommen kann.

Ob ein Null-Plan im AEV der richtige Ansatz ist, vermag ich angesichts fehlender Kenntnis der Sachlage nicht zu kommentieren. Im Grunde sollte der AEV eine Besserstellung für die Gläubiger bedeuten, als in meinem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren, es sei denn, es gibt tatsächlich nichts anzubieten oder der AEV hat erkennbar ohnehin keine Chance auf Erfolg.

Pfändungen können erst nach Titulierung erfolgen (Mahn-/Vollstreckungsbescheid, Urteil, not. Schuldanerkenntnis).

Ausnahme ist die Lohnabtretung, nicht zu verwechseln mit einer Lohnpfändung, diese kann recht zügig beim Arbeitgeber offen gelegt werden. Zu prüfen wäre in diesem Fall, ob die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Da ja offensichtlich eh nichts pfändbar ist, weder nach Titulierung noch mittels Lohnabtretung, spielt das aber auch keine große Rolle. 

MfG
Feuerwald


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ditschi
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« Antworten #3 am: 06. Mai 2007, 16:47:56 »

Danke für die Antwort. Also Titel gibt es noch keine. Mein Mann hat ein Auto über eine Bank finanziert. Wie das da mit der Lohnabtretung ist, weiss ich gar nicht so genau. Ich glaube nur, dass das Auto irgendwann weg ist, aber das ist das kleinste Problem.
Angesichts der Tatsache, dass 50T Euro Schulden drücken, und ich Nachts nicht mehr schlafen kann, möchte ich einfach aus diesem
Mist raus und von vorne anfangen. Ohne Ratenzahlungen und Kredite. Da wir 3 Kinder haben sagt der RA, es ist nicht zu pfänden, also bieten wir 0€ an. Ich verdiene 585,-- und mein Mann hat ein Gehalt von 1690,--. Kindergeld wird ja nicht angerechnet. Sollten
wir unseren 9 Gläubigern doch lieber was anbieten?
 Gruss Ditschi
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 06. Mai 2007, 17:22:51 »

Hallo Ditschi

angesichts der 3 Kinder ist in der Tat, bis auf das anteilige Weihnachtsgeld (wenn denn ein solches gezahlt wird), nichts pfändbar, solange die Kinder nicht über eigene existenzscherende Einkünfte verfügen. Wie alt sind denn die Kinder ? Kindergeld wird nicht angerechnet, das ist unpfändbar.

Man kann im AEV durchaus etwas anbieten, auch aus dem unpfändbaren, wenn man sicher ist, dieses Angebot auch einhalten zu können. Nur bei 9 Gläubigern und 50 T Euro Verbindlichkeiten, dürfte es vermutlich nicht zur Einigung kommen. Der gänzliche Null-Plan, der zwar gesetzlich zulässig ist, erzeugt auf Gläubigerseite oftmals ein Aversie gegen das Entschuldungsverfahren, da es dem Schuldner zu leicht gemacht wird. Andererseits werden auch AEVs, die eindeutig die Gläubiger besser stellen, nur zu oft zurückgewiesen.  Ok, das muss Sie aber nicht weiter kümmern. 

Gehen Sie den Weg, den Ihr Anwalt empfiehlt, schnell ins Verfahren, dann kehrt Ruhe ein.

MfG
Feuerwald


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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. Mai 2007, 17:22:51 »



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ditschi
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« Antworten #5 am: 06. Mai 2007, 18:16:10 »

Hallo, die Kinder sind 16,14 und 7 Jahre alt, verfügen also über kein eigenes Einkommen. Um den Kindern in Zukunft etwas
mehr bieten zu können, und ohne nachzudenken, was stelle ich heute zu Essen auf den Tisch, haben wir uns für diesen Weg entschlossen. Hoffentlich geht alles recht schnell. Mir graut einfach nur vor Pfändungen, wo der Arbeitgeber seinen Senf dann
auch noch dazugibt. Aber mein Mann und ich wir sind uns einig: wir wollen aus diesem Mist raus und ein Leben ohne Raten und
Kredite neu beginnen. Das ist so der positive Gedanke den ich bei diesem Verfahren habe und ich denke wir schaffen das, oder?
Danke für die schnellen Antworten und überhaupt für diese tolle informative Seite.

Gruss ditschi
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« Antworten #6 am: 11. Mai 2007, 19:48:57 »

Was sind denn das für Anwälte die einen Kunden mit solchen Fragen alleine lassen *kopfschüttel*

Haben Ihre Anwälte sie nicht beraten?
mfg
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ditschi
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« Antworten #7 am: 12. Mai 2007, 12:13:57 »

Unser Anwalt wurde uns von der Schuldenberatungsstelle empfohlen und ist auch ganz o.k. Wir waren dort und hatten so viele
Fragen, so dass wir einiges vergessen haben zu erfragen. Deshalb habe ich mich hier erkundigt. Es ist halt einfach wirklich so,
Angst vor dem was kommt. Mittlerweile denke ich, wir haben den richtigen Weg eingeschlagen.
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paps
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« Antworten #8 am: 12. Mai 2007, 17:46:23 »

stellen Sie ihre Fragen ruhig weiter.
Wenn wir einen Rat oder eine konkrete Antwort haben, werden wir gerne helfen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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