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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:40:58 *
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Autor Thema: Hoist AG  (Gelesen 1138 mal)
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schuldnerinffm
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« am: 03. März 2011, 14:46:44 »

Hallo liebe Forumsmitglieder  cheesy

Seit ca 3 Jahren erhalte ich regelmäßig Briefe der HOIST AG, in denen mir verschiedene Möglichkeiten unterbreitet wurden, eine seit 1994 / 1995 existierende Forderung von nun ca €20K zu tilgen. Abgesehen von einem Mal wo ich um eine Forderungsaufstellung bat, habe ich keinen Kontakt mit Hoist aufgenommen. Bisher habe ich keinen Mahnbescheid, oder andere Dokumente (Titel, etc.) erhalten.

Heute erhielt ich ein Schreiben, in dem mir mit "gerichtlichen Maßnahmen" gedroht wird, sollte ich nicht bis Mitte März reagiert haben.

Ich kann mir denken, was dies bedeutet, möchte aber dennoch gerne von Forumsmitgliedern wissen, was auf mich zukommen könnte.
Hat jemand ähnliche Schreiben erhalten?

Vielen Dank im Voraus

schuldnerinffm

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« Antworten #1 am: 03. März 2011, 15:00:21 »

Hallo,

Was für eine Art von Forderung?

Haben sie

- Bereits Zahlungen auf die Gesamtschuld geleistet?
- Ein Schuldanerkenntnis unterschrieben
- Liegt ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid schon vor?

Wenn Nein, würde ich sagen, die Forderung ist verjährt denn
private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung der Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.
« Letzte Änderung: 03. März 2011, 15:22:04 von Fallera » Gespeichert

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schuldnerinffm
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« Antworten #2 am: 03. März 2011, 15:46:40 »

Die Forderung ist ein alter Bankkredit.
Zahlungen wurden an die Bank geleistet, aber nicht mehr seit 10+ Jahren.
Da ich im Ausland gelebt habe, ist mir von einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid nichts bekannt.
Habe nichts unterschrieben, dass einer Schuldanerkenntniss gleichen könnte. Aber - wie gesagt - ich habe um eine Forderungsaufstellung und Zusendung aller evtl. vorliegenden Unterlagen gebeten. Als Antwort bekam ich nur die Aufstellung, aber keine sonstigen Unterlagen.
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Fallera
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« Antworten #3 am: 03. März 2011, 15:56:27 »

Tip:

Aktuellen Schufa Auszug kommen lassen.

Dann einen Anwalt konsultieren und die Forderung bez. der Verjährung überprüfen lassen.
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schuldnerinffm
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« Antworten #4 am: 03. März 2011, 16:22:36 »

Danke, für die Infos.
Habe meinen SCHUFA-Auszug schon erhalten. Dort steht die Forderung auch drin, sogar zwei mal - aber mit der selben Kontonummer.
In 2007 und 2008 hatte ich diesen Eintrag schon, allerdings KEINEN in 2009. Nun steht in den Infos der SCHUFA, das titulierte Forderungen bis zu deren Erledigung stehen bleiben.
Da also in 2009 eine "Eintragsunterbrechung" existierte, könnte es ja sein, das es keine titulierte Forderung gab, oder nicht?
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« Antworten #4 am: 03. März 2011, 16:22:36 »



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« Antworten #5 am: 03. März 2011, 16:35:20 »

Blöde Frage, ist der Kredit überhaupt schon seitens der Bank gekündigt?

Hat Hoist die Forderung gekauft oder spielt sie nur den Schuldeneintreiber für die Bank? Nur Rein interessehalber.

So wie Hoist schreibt, liegt wohl noch kein Titel vor, wenn sie jetzt erst das gerichtliche Mahnverfahren durchführen wollen!

Schicken sie an Hoist doch mal ein Schreiben mit der Einrede der Verjährung nach der Forderung nach 195 bzw 214 BGB. Mal sehen wie die reagieren ;-)
« Letzte Änderung: 03. März 2011, 16:41:44 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 03. März 2011, 17:11:11 »

Die Schreiben von Hoist sagen "Ihr gekündigtes Vertragsverhältnis (vormals XY-Bank)"
Hoist habe die "Forderungen übernommen" heißt es in dem ersten Schreiben von 2008.
Ich könnte mir vorstellen, das ich ein Schreiben an HOIST schicke, mache dieses aber wohl mit einem Schuldnerberater oder Anwalt.

Danke nocheinmal für die Infos.  thumbup
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« Antworten #7 am: 11. März 2011, 22:43:33 »

Briefe in Ablage A wie Mülleimer, ja nicht antworten.
Wenn Mahnbescheid kommt, Einpruch einlegen .
Dann müssen die Klage einreichen, dort kannst dann die Verjährung auf Grund Auslandwohnsitz daher keine zustellung möglich gewesen angeben und erledigt.
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schuldnerinffm
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« Antworten #8 am: 13. März 2011, 02:12:31 »

... dort kannst dann die Verjährung auf Grund Auslandwohnsitz daher keine zustellung möglich gewesen angeben und erledigt.

Was genau meinst Du damit?
Was hätte nicht zugestellt werden können?

Das ich erst auf einen Mahnbescheid reagieren soll, ist mir bekannt.
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« Antworten #9 am: 17. März 2011, 09:31:30 »

Die Hoist AG läuft uns schon 5 Jahre hinter her, passiert ist bis jetzt nichts,trotz Drohungen.
Das einzig richtig nervige ist der Schufaeintrag.
Wie bekomme ich den Eintrag am besten weg und Ruhe vor Hoist?
 Mein Schuldnerverzeichnis ist übrigens leer.
Einfordern tun sie eigentlich mit recht,ist aber schon ca. 15 Jahre her und habe keine Unterlagen mehr darüber.
Bezahlt wurde mit Sicherheit die letzten 10 Jahre und länger nichts mehr.
LG escort
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schuldnerinffm
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« Antworten #10 am: 17. März 2011, 09:59:22 »

Den SCHUFA-Eintrag wirst Du so schnell nicht los, es sei denn, Du zahlst alles ab.
Dann hättest Du nach ca. 3 Jahren keinen Eintrag mehr.
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Tags: Hoist AG  gerichtliche Maßnahmen 
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