Ich bin in der WVP seit ein paar Monaten. Zu meinen Schulden gehört auch eine Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Mit war klar, dieser Betrag wird sich durch das INSO Verfahren nicht auflösen in Wohlgefallen.
Nun hat mein Rechtsanwalt es darauf ankommen lassen, und den Betrag von ca. 30000 Euro im Insolvenzverfahren mit angegeben; dazu muss ich sagen es handelt sich bei dem Gläubiger um die öffentliche Hand

Einer der Gläubiger hat im InsoV widersprochen, ist aber abgeschmettert worden; wer aber nicht widersprochen hat ist die öffentliche Hand. *schluck*
Ich konnte und kann es nach wievor kaum glauben, dass ich dieses Schulden auch los werden sollte. Geistig habe ich mich darauf eingerichtet, nach der WVP mit den Minirückzahlungen dort zu beginnen. Spätestens mit der Aufhebung des Insovenzverfahrens, so glaubte ich, würde der Gläubiger ( öffentliche Hand) wohl widersprechen.
Nun hat mir mein RA mitgeteilt, das dies wohl nicht der Fall war.
Ich bin gerade zwischen Heulen und Lachen angesiedelt, dieser Betrag hat mich ziemlich herunter gezogen, gleich wohl ich weiß das ich allein dafür verantwortlich bin.
Gibt es nun noch irgendeine Möglichkeit für diesen Gläubiger diesen Betrag doch noch ins Verfahren einzubringen?
Sebstverständlich werde ich mich an alle Auflagen halten, wie ich es auch in den vergangenen Monaten tat.
Ich habe im Netz dazu gesucht und bin nicht fündig geworden.
Einfach mal angenommen im Amt wurde geschlampt und der zuständige Mitarbeiter hätte quasi geschlafen und es versäumt die Forderung aus der Tabelle entfernen zu lassen?
Es handelt sich bei mir um einen sehr speziellen Fall und ich möchte noch anmerken, es handelt sich nicht um hinterzogene Hilfe wie Hartz IV , Wohngeld oder ähnliches; weiter mag ich es aber auch nicht erläutern um mich nicht zu outen.
Danke fürs Lesen.
die Ehefrau