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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:45:48 *
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Autor Thema: IN! Einleitung Regelinsolvenz?  (Gelesen 726 mal)
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HRO
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« am: 23. September 2011, 11:21:49 »

Guten Morgen!

Nach langen Jahren im Schuldenturm befinde ich mich aktuell wg dreimaliger starker Depressionen binnen 1,5 Jahren in einer stationären Krankenhausbehandlung, in der ich auch von entsprechend geschulten Sozialfachleuten beraten werde. Von meiner Beraterin erhielt ich die Adresse einer Fachanwältin für Sozial- und Insolvenzrecht, bei der ich ein erstes Gespräch ohne Kosten führen konnte.

Diese Anwältin sah meine Unterlagen durch und gab mir folgende Ratschläge:
-Für mich als ehemaligen Selbstständigen komme bei insgesamt 31 Gläubigern das REGELinsolvenzverfahren in Betracht, nicht die Verbraucherinsolvenz.
-Diese würde sie gern für mich vorbereiten; die 43 Seiten (IHRE Aussage) Antrag auszufüllen würde mich vorab eine Pauschale von 510 Eu kosten.

Ich bezweifle selbstverständlich NICHT, dass diese Kosten gerechtfertigt sind, stelle mir aber, da diese Anwältin zweimal erwähnte, ich könne einen solchen Antrag auch selbst bei Gericht abholen, ausfülle und stellen, die Frage, ob diese Kosten ZWINGEND notwendig sind;
da meine Partnerschaft in den letzten Monaten zerbrochen ist, steht nach dem Krankenhausaufenthalt ein Auszug an; Hausrat besitze ich erstmal keinen mehr (bin damals "bei Partnerin eingezogen"), mein Einkommen liegt UNTER 20,-- Eu Krankengeld täglich... es wird also schwer genug. Woher ich die 500 Eu nehmen sollte, wüßte ich schlicht nicht.

Also:
Haltet ihr ein Auftreten ohne Anwältin an meiner Seite für "gefährlich"? Drohen dort zu viele Fußangeln?

Ich warte erstmal die Antwort auf diese Frage ab; spezifische weitere folgen, sowie ich weiß, ob ich auf die Anwältin zurückgreifen MUSS, oder das Ganze auch allein angehen kann.

Herzl. Gruß, vorab DANKE ( thumbup)für Antworten,

HRO
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paps
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« Antworten #1 am: 23. September 2011, 17:23:53 »

Grundsätzlich könnte man den Antrag bei Gericht holen, ausfüllen und abgeben.

Da es ein Regelinsolvenzverfahren wird, wird es nicht ganz auf die korrekteste Angabe der Forderungen und Gläubiger ankommen.

Soll aber die selbständige Tätigkeit fortgesetzt werden, oder sind komplizierte Forderungen/Gläubiger vorhanden, ist eine gute Vorabberatung angebracht.
Sonst beißt man sich später vllt. in den Allerwertesten, wenn das Prozedere im Umgang mit den Gläubigern/Forderungen nicht beachtet wurde.

Die Gebühren bewegen sich bei 31 Gläubigern am unteren Rand der Gebührenordnung.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

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HRO
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« Antworten #2 am: 09. November 2011, 08:54:36 »

Vorab eine Entschuldigung:
Mein Krankenhausaufenthalt wurde länger und intensiver, als bei Erstellung des Threads gedacht;
seit 3 Tagen befinde ich mich wieder zu Hause und bin jetzt in der Lage, die Dinge wirklich anzugehen.

Um starten zu können, sähe ich eure Kompetenz gern ein Stückchen an meiner Seite;
die ersten Antworten haben mich insoweit überrascht, als das sie Mut machen.

Und zuerst eine Frage zur Antwort:
Was, bitte, ist bei "Umgang mit den Gläubigern" gemeint?

Ich arbeite übrigens seit Jahren nicht mehr selbstständig, sondern als Angestellter und werde ab nächstes Jahr eine Umschulung machen... es ist also keinerlei Selbstständigkeit aktuell oder geplant.

Die Anträge erhalte ich bei Gericht?
Und WELCHE Anträge sind konkret alle zu stellen?

Inso, Restschuldbefreiung und einer zur Stundung der Gebühren?

Vorab meinen besten Dank für eure Mühe um meine Sache...
es tut gut, Fragen stellen zu können!

lG, HRO
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sushi007
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« Antworten #3 am: 15. November 2011, 20:49:28 »

Hallo,
also ich habe mir einen Termin bei der AWO Schuldnerberatung geholt, habe nur die Briefmarken für die Anschreiben bezahlt und war super zufrieden...

LG Sushi
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paps
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« Antworten #4 am: 16. November 2011, 18:03:18 »

Die AwO wird nicht weiterhelfen (Regelinsolvenz)
oder
auch Gebühren verlangen.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist nicht nötig.

Im Umgang mit den Gläubigern, braucht man natürlich nichts zu beachten, wenn keine Selbständigkeit mehr vorliegt.

Erforderlich sind die Anträge auf
-Kostenstundung,
-Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens mit diversen Anlagen
-Gläubigerverzeichnis mit Forderungsaufstellung
-Restschuldbefreiung
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. November 2011, 18:03:18 »



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