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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:48:02 *
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Autor Thema: Ich-AG trotz Regelinsolvenz ?  (Gelesen 2495 mal)
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altekrock
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« am: 26. April 2008, 18:58:53 »

Guten Tag,

ich hätte mal ein paar Fragen.

Ich habe vor ca. 2 Wochen beim AG meinen Insolvenzantrag eingereicht, inzwischen hat sich auch der IV bei mir gemeldet,
das er noch Unterlagen und Auskünfte für das Gutachten braucht, also die Sache geht an.

Da ich durch viele Umstände seit ca. 2 1/2 Monaten über keinerlei eigene Mittel verfüge war ich beim Jobcenter vorstellig,
(....das erste mal in meinem Leben, war bisher immer selber Arbeiten) und wollte mir dort eine Übergangsbeihilfe oder
ähnliches geben lassen, weil ich bereits Aussicht auf einen neuen Job habe und so schnell wie möglich wieder Arbeiten will.

Jetzt bringt das so viele Probleme mit Formularen und Auskunftspflicht mit sich, nicht nur bei mir sondern auch bei meiner
Frau auf der Arbeit, was Ihr ein wenig unangenehm ist, da Sie einen guten Job hat und auch nicht vorhat diesen aufzugeben.

Da ich eigentlich keine große Lust habe mich vor den Mitarbeitern des Jobcenter "nackend auszuziehen" und auch nicht vorhabe
die nächsten Jahre dort "zu kassieren" wollte ich gerne wissen ob es trotz Insolvenz möglich ist eine Ich-AG zu gründen und
ganz normal zu Arbeiten ?

mfg.  altekrock

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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 26. April 2008, 19:52:31 »

Hallo Altekrock

Da Sie ein Regelinsolvenzverfahren beantragt haben,
waren  Sie  ja schon einmal Selbständig. Es gibt auch im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren die Möglichkeit, einer (neue) Selbständigkeit nachzugehen. 

Die sogenannte „ICH AG“  (= politisches Instrument um Menschen aus der Arbeitslosigkeit - bzw. der Statistik- heraus zu befördern) gibt es in nicht mehr.  Heute nennt sich das anders. Voraussetzung ist ein Anspruch auf AGL I. Sollten Sie keinen Anspruch auf AFG I haben, könnten Sie allenfalls versuchen, weiter mit der ARGE / JobCenter zurecht zu kommen und ggf. ein Einstiegsgeld zu erhalten. Dazu werden Sie und Ihre Frau sich in der Tat ganz nackend ausziehen und sinnige und unsinnige Bescheinigung und Formulare vorlegen müssen.
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altekrock
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« Antworten #2 am: 26. April 2008, 20:00:22 »

Hallo Feuerwald,

dnke für die schnelle Antwort.

Ich weiß nicht ob ich Anspruch auf ALG1 habe, denke eher nicht.

Mein Antrag auf Hartz4 wird gerade beantragt, habe morgen wieder Termin bei meiner Sachbearbeiterin.

Was bedeutet Einstiegsgeld ?


mfg. altekrock
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paps
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« Antworten #3 am: 26. April 2008, 20:58:48 »

habe morgen wieder Termin bei meiner Sachbearbeiterin.

Sind Sie sich da sicher? Nicht dass Sie am Sonntag vor verschlossenen Türen stehen.  whistle

Einstiegsgeld ist eine Art Überbrückung um den "Einstieg" in die Selbständigkeit zu fördern.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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